Nachträge am Bau: Mehrvergütung richtig durchsetzen
Wann ein Nachtrag entsteht
Ein Nachtrag betrifft Leistungen, die im ursprünglichen Vertrag nicht oder anders vereinbart waren. Typische Auslöser sind Anordnungen des Auftraggebers zur Änderung des Bauentwurfs, zusätzlich erforderliche Leistungen, geänderte Mengen gegenüber dem Leistungsverzeichnis oder unvorhergesehene Umstände am Bau. Nachträge sind der häufigste Streitpunkt bei grösseren Bauvorhaben.
Mehrvergütung im VOB/B-Vertrag
Die VOB/B regelt die Vergütung von Nachträgen differenziert in § 2 VOB/B.
| Fallgruppe | Regelung | Inhalt |
|---|---|---|
| Geänderte Leistung | § 2 Abs. 5 VOB/B | neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten |
| Zusätzliche Leistung | § 2 Abs. 6 VOB/B | besondere Vergütung, Ankündigung vor Ausführung nötig |
| Mengenänderung | § 2 Abs. 3 VOB/B | Preisanpassung bei Über- oder Unterschreiten um mehr als 10 Prozent |
Bei zusätzlichen Leistungen nach § 2 Absatz 6 VOB/B muss der Auftragnehmer den Anspruch auf besondere Vergütung ankündigen, bevor er mit der Ausführung beginnt. Diese Ankündigung ist eine wichtige Voraussetzung und wird in der Praxis oft versäumt.
Mehrvergütung im BGB-Bauvertrag
Im BGB-Bauvertrag kann der Besteller nach § 650b BGB Änderungen anordnen. Einigen sich die Parteien nicht über die Mehrvergütung, kann der Besteller die Änderung nach Ablauf einer Frist einseitig anordnen. Die Höhe der Mehrvergütung richtet sich dann nach § 650c BGB, der auf die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge abstellt. Der Unternehmer kann zudem eine Abschlagszahlung auf die Mehrvergütung verlangen.
Dokumentation als Schlüssel
Ob ein Nachtrag durchsetzbar ist, entscheidet sich oft an der Dokumentation. Wer Anordnungen, geänderte Umstände und Mehraufwand zeitnah und nachvollziehbar festhält, kann seinen Anspruch belegen. Empfehlenswert sind schriftliche Nachtragsangebote, die Ankündigung vor Ausführung und ein durchgängiges Bautagebuch.
Typische Fehler
Ausführung zusätzlicher Leistungen ohne vorherige Ankündigung der Mehrvergütung. Mündliche Absprachen ohne Dokumentation. Fehlende Abgrenzung zwischen ohnehin geschuldeter Leistung und echtem Nachtrag. Verzicht auf ein schriftliches Nachtragsangebot.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist ein Nachtrag am Bau?
Eine zusätzliche oder geänderte Leistung über den ursprünglichen Vertrag hinaus, für die eine Mehrvergütung in Betracht kommt.
Wann bekomme ich eine Mehrvergütung?
Bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen nach § 2 VOB/B oder §§ 650b und 650c BGB. Bei zusätzlichen Leistungen ist meist eine Ankündigung vor Ausführung nötig.
Muss ich den Nachtrag vor der Ausführung ankündigen?
Bei zusätzlichen Leistungen nach § 2 Absatz 6 VOB/B ja. Ohne Ankündigung kann der Vergütungsanspruch gefährdet sein.
Wie berechnet sich die Mehrvergütung?
Im BGB-Vertrag nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich Zuschlägen, im VOB/B-Vertrag nach den Grundlagen der Preisermittlung des ursprünglichen Vertrags.
Weiterführend
Passenden Fachanwalt finden
Über diese Plattform werden Sie an einen geprüften Fachanwalt für Baurecht in Ihrer Region vermittelt.