Bauvertrag & VOB

Bauablaufstörung

Auch: Bauverzug · Behinderung im Bauablauf

Definition

Eine Bauablaufstörung liegt vor, wenn die Bauausführung durch Umstände aus dem Risikobereich einer Vertragspartei oder durch höhere Gewalt verzögert oder behindert wird. Sie kann Bauzeitverlängerung, Schadens- oder Entschädigungsansprüche auslösen und muss bauablaufbezogen dargestellt werden.

Rechtsgrundlage: § 6 VOB/B, § 642 BGB

Typische Ursachen

  • Verzögerte Planlieferung oder fehlende Vorleistungen.
  • Witterungseinflüsse außerhalb des Üblichen.
  • Nachträgliche Anordnungen des Auftraggebers.
  • Ausfälle anderer Gewerke.

Geltendmachung

Voraussetzung ist regelmäßig die unverzügliche Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B. Anschließend ist die Störung bauablaufbezogen zu dokumentieren – konkrete Soll-Ist-Gegenüberstellung.

Abgrenzung

Bauverzug
Verschuldetes Überschreiten von Vertragsfristen mit Verzugsfolgen.
Höhere Gewalt
Außergewöhnliches, unabwendbares Ereignis (§ 6 Abs. 2 Nr. 1c VOB/B).

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (35 Einträge)