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Rechner · HOAI 2021

HOAI-Honorar für Gebäude berechnen (§ 35 HOAI 2021)

Beauftragte Leistungsphasen (§ 34 Abs. 3 HOAI)
Ergebnis
Honorartafel-Spanne
53.288,00 € – 62.197,00 €
Basishonorar (gewählter Satz)
57.742,50 €
Anteil Leistungsphasen
98 %
Grundhonorar
56.587,65 €
Umbauzuschlag
0,00 €
Nebenkosten
0,00 €
Gesamt (netto): 56.587,65 €

Berechnungsweg im Detail

Das Honorar berechnet sich in drei Schritten. Erstens: Bestimmung des Grundhonorars aus der Honorartafel des § 35 HOAI 2021 nach anrechenbaren Kosten und Honorarzone. Zwischen den Tafelwerten wird linear interpoliert. Zweitens: Multiplikation mit dem Prozentanteil der beauftragten Leistungsphasen. Drittens: Aufschlag für Umbauzuschlag und Nebenkosten.

Anrechenbare Kosten korrekt bestimmen

Grundlage sind die Kosten des Bauwerks nach DIN 276-1:2018-12, Kostengruppen 300 (Bauwerk, Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk, Technische Anlagen). Grundstück und Außenanlagen sind in der Regel nicht anrechenbar. Beim Umbau werden zusätzlich die Kosten mitwirkender Fachplaner nach § 4 Absatz 3 HOAI 2021 einbezogen.

Verbindlichkeit seit 2021

Der EuGH hat 2019 die Mindest- und Höchstsätze der HOAI als europarechtswidrig eingestuft (C-377/17). Die HOAI 2021 hat die Sätze zu unverbindlichen Basissätzen erklärt. Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung gelten die Basissätze als vereinbart (§ 7 HOAI 2021). In der Praxis wird meist entweder der Basissatz oder ein individuell abgestimmter Prozentsatz vereinbart.

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FAQ

Häufige Fragen

Was sind anrechenbare Kosten nach HOAI?

Anrechenbare Kosten sind die Kosten des Bauwerks nach DIN 276, ohne Grundstückskosten und in der Regel ohne Baunebenkosten. Sie bilden die Bemessungsgrundlage für das Honorar (§ 4 HOAI 2021).

Wie werden die Honorarzonen bestimmt?

Die Honorarzone richtet sich nach den Planungsanforderungen. Von Zone I (sehr geringe Anforderungen, z. B. einfache Halle) bis Zone V (sehr hohe Anforderungen, z. B. Klinik, Museum). § 35 HOAI regelt die Bewertung.

Welche Prozentsätze haben die Leistungsphasen?

LP 1 Grundlagenermittlung 2 %, LP 2 Vorplanung 7 %, LP 3 Entwurfsplanung 15 %, LP 4 Genehmigungsplanung 3 %, LP 5 Ausführungsplanung 25 %, LP 6 Vorbereitung Vergabe 10 %, LP 7 Mitwirkung Vergabe 4 %, LP 8 Objektüberwachung 32 %, LP 9 Objektbetreuung 2 %.

Ist die HOAI seit 2021 noch verbindlich?

Nein, die Mindest- und Höchstsätze sind seit 2021 (nach EuGH-Urteil C-377/17) nicht mehr zwingend. Die Honorartafel dient als Orientierung. Ohne abweichende Vereinbarung gilt die Basishonorartafel als vereinbart (§ 7 HOAI 2021).

Was ist der Umbauzuschlag?

Bei Umbau und Modernisierung kann nach § 6 Absatz 2 HOAI 2021 ein Zuschlag bis 33 % auf das Honorar vereinbart werden, in der Regel 20 %. Er kompensiert den erhöhten Planungsaufwand im Bestand.

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Dieser Rechner ist eine Orientierung nach der Honorartafel § 35 HOAI 2021 und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Honorartafel wird zwischen den Stützwerten linear interpoliert. Für die verbindliche Honorarabrechnung gelten der individuelle Vertrag und die aktuelle HOAI. Angaben ohne Gewähr. Herausgeber: baurechtskompass.de.