Öffentliches Baurecht · Berlin

Anwalt für öffentliches Baurecht in Berlin finden

Baugenehmigung abgelehnt? Nachbar wehrt sich gegen Ihr Vorhaben? Streit mit der Bauaufsicht? Im öffentlichen Baurecht entscheiden Fristen und der oft nötige Eilrechtsschutz. Wir vermitteln Sie an einen geprüften Anwalt für öffentliches Baurecht in Berlin.

Mitte, Spree, Reichstagskuppel im Morgenlicht.
Mitte, Spree, Reichstagskuppel im Morgenlicht.

Zwischen Bezirksamt und OVG Berlin-Brandenburg entscheidet selten der Bauantrag – meist die Vorabstimmung.

Berlin verteilt das öffentliche Baurecht auf zwölf Bezirke mit eigener Genehmigungspraxis. Was in Pankow durchgewinkt wird, scheitert in Charlottenburg-Wilmersdorf an einer Erhaltungssatzung. Wer hier baut oder investiert, plant nicht primär gegen das BauGB, sondern gegen die jeweilige Linie der Bauaufsicht und gegen Milieuschutz, Bebauungsplan-Aufstellungsbeschlüsse und § 34-Auslegung im Block.

Zuständig sind die Bauaufsichten der zwölf Bezirke; Klage- und Eilrechtsweg führen über das Verwaltungsgericht Berlin zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln

Hier dominieren Milieuschutzgebiete und Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB. Nutzungsänderungen zu Gewerbe oder Ferienwohnung sowie Dachgeschoss-Ausbau brauchen die genehmigungsrechtliche Doppelprüfung. Frühe Abstimmung mit dem Bezirksamt spart Monate.

Pankow, Treptow-Köpenick

Wachstumsbezirke mit vielen § 34-Lagen und laufenden Bebauungsplanverfahren. Veränderungssperren und Zurückstellungsbescheide sind hier das größte Risiko – Eilrechtsschutz beim VG Berlin oft die einzige Option, um die Genehmigung zu sichern.

Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf

Großflächiger Bestandsschutz, Baunutzungsplan von 1958/60 wirkt teilweise nach. Aufstockungen und Nachverdichtung sind genehmigungsfähig, wenn das Einfügen sauber begründet und der Erhaltungssatzungs-Vorbehalt berücksichtigt ist.

Tempelhofer Feld, Tegel, Buch (Konversion)

Großkonversionsflächen mit Sondergebietsfestsetzungen und langlaufenden Planungsverfahren. Bauvorbescheide nach § 75 BauGB sind hier das richtige Instrument, um vor Investition Planungssicherheit zu schaffen.

Typische Anliegen im öffentlichen Baurecht

AnliegenWorum es geht
BaugenehmigungAntrag, Ablehnung, Widerspruch, Verpflichtungsklage
NachbarklageAbstandsflächen, Rücksichtnahme, Eilrechtsschutz
BauordnungsverfügungBaustopp, Nutzungsuntersagung, Beseitigung
BauplanungsrechtBebauungsplan, Innen- und Aussenbereich

Im öffentlichen Baurecht ist Schnelligkeit entscheidend. Widerspruch und Klage sind in der Regel an die Monatsfrist gebunden, und ohne Eilantrag wird trotz Klage weitergebaut.

Was es in Berlin zu beachten gibt

Im öffentlichen Baurecht gilt in Berlin die Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Verfahren laufen über die örtliche Bauaufsicht und das Verwaltungsgericht Berlin. Ein ortskundiger Anwalt kennt die regionale Genehmigungspraxis. Bei der Vermittlung achten wir auf Erfahrung am Standort Berlin.

So funktioniert die Vermittlung

Sie schildern Ihr Anliegen, wir gleichen es mit dem Profil geprüfter Anwälte für öffentliches Baurecht in Berlin ab und stellen den Kontakt her. Für Sie unverbindlich.


FAQ

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn meine Baugenehmigung abgelehnt wurde?

Je nach Landesrecht Widerspruch und anschliessend Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht. Die Monatsfrist ist zu beachten.

Kann ich mich gegen das Bauvorhaben meines Nachbarn wehren?

Ja, wenn es gegen eine auch Ihrem Schutz dienende Norm verstösst, etwa die Abstandsflächen. Meist ist zusätzlich ein Eilantrag nötig.

Welche Frist habe ich?

In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe der Genehmigung. Schnelles Handeln ist entscheidend.

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