Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln (WEG)
Große WEG-Bestände mit hoher Streitintensität. Beschlussanfechtung nach § 44 WEG, bauliche Veränderung (§ 20 WEG) und Verwalter-Abberufung sind die häufigsten Verfahren am Amtsgericht.
Immobilienrecht reicht vom Grundstückskauf über Mängel an der Immobilie bis zu Fragen des Wohnungseigentums. Bei den Werten, um die es geht, ist anwaltliche Prüfung selten verzichtbar. Wir vermitteln Sie an einen geprüften Anwalt für Immobilien- und Baurecht in Berlin.

Berlin hat den größten WEG-Bestand Deutschlands. Beschlussanfechtungen, Verwalter-Wechsel, bauliche Veränderungen und Sondernutzungsrechte dominieren die Praxis. Daneben prägen Milieuschutz, Vorkaufsrechte der Bezirke und Sanierungsgebiete jeden Kaufvertrag. Streit um Maklerprovision (seit Bestellerprinzip-Reform), Sachmängelhaftung beim Bestand und Notarrecht laufen über die Zivilkammern am Landgericht Berlin II.
WEG- und Grundstückssachen am Amtsgericht vor Ort; Berufung über das Landgericht Berlin II zum Kammergericht. Grundbuchamt zentral am Amtsgericht Schöneberg (zentralisierte Zuständigkeiten je nach Lage).
Große WEG-Bestände mit hoher Streitintensität. Beschlussanfechtung nach § 44 WEG, bauliche Veränderung (§ 20 WEG) und Verwalter-Abberufung sind die häufigsten Verfahren am Amtsgericht.
Großvolumen-Bauträgerverkauf an Selbstnutzer. Sachmängelhaftung nach § 434 BGB, Bauträger-MaBV und Übergabe-Mängel sind die Standardstreitfelder; Notarurkunde und Anlagenkontrolle entscheiden.
Bestandskauf im gehobenen Segment. Sachmängelhaftung bei verschwiegenem Sanierungsbedarf, Maklerrecht und Vorkaufsrechte der Bezirke (BauGB) sind die typischen Streitfelder.
Erbbaurechte, Dienstbarkeiten und Notwegerechte – gerade bei Konversionsgrundstücken und Großarealen. Grundbuchverfahren und Streit um Eintragungshindernisse laufen über das Amtsgericht Schöneberg (Grundbuch).
| Anliegen | Worum es geht |
|---|---|
| Immobilienkauf | Kaufvertrag, Sachmängel, Rückabwicklung |
| Mängel an der Immobilie | Gewährleistung, Schadensersatz |
| Wohnungseigentum | WEG-Streit, Beschlüsse, Verwaltung |
| Bauträgervertrag | Erwerb vom Bauträger, Mängel, Abnahme |
Gerade beim Immobilienkauf und beim Erwerb vom Bauträger lohnt sich die Prüfung vor der Unterschrift, weil sich Risiken dann noch abwenden lassen.
Für immobilien- und baurechtliche Verfahren ist in Berlin das Landgericht Berlin II zuständig. Beim Erwerb vom Bauträger und bei Baumängeln greifen die Regeln des Bauvertragsrechts. Ein ortskundiger Anwalt kennt die örtliche Praxis. Bei der Vermittlung achten wir auf Erfahrung am Standort Berlin.
Sie schildern Ihr Anliegen, wir gleichen es mit dem Profil geprüfter Anwälte für Immobilienrecht in Berlin ab und stellen den Kontakt her. Für Sie unverbindlich.
Ja, idealerweise vor der notariellen Beurkundung. Dann lassen sich Risiken bei Mängeln, Haftung und Übergabe noch adressieren.
Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Bei den hohen Immobilienwerten ist die Prüfung meist gut investiert.
Hier greifen die Regeln des Bauträgervertrags mit besonderen Schutzvorschriften, etwa zur Abnahme und zu Abschlagszahlungen.