Bauträgervertrag: Kauf und Bau in einem, mit besonderem Schutz
Was den Bauträgervertrag ausmacht
Beim Bauträgervertrag kauft der Erwerber nicht nur ein Grundstück oder eine Wohnung, der Bauträger errichtet oder saniert zugleich das Gebäude. Diese Verbindung von Grundstücksübertragung und Bauleistung macht den Vertrag besonders. Auf die Errichtung finden überwiegend werkvertragliche Regeln Anwendung, auf die Grundstücksübertragung kaufrechtliche. Wegen des Grundstücks ist der Vertrag notariell zu beurkunden.
Der Schutz durch die Makler- und Bauträgerverordnung
Der Erwerber zahlt oft, bevor das Bauwerk fertig ist. Damit er sein Geld nicht ohne Gegenwert verliert, schützt ihn die Makler- und Bauträgerverordnung.
| Schutzmechanismus | Wirkung |
|---|---|
| Ratenzahlung nach Baufortschritt | Zahlungen nur entsprechend dem erreichten Bautenstand |
| Begrenzte Raten | feste Höchstsätze je Bauabschnitt |
| Sicherungen | Absicherung gegen Insolvenz des Bauträgers |
Der Erwerber darf danach grundsätzlich nur nach Baufortschritt in festgelegten Raten zahlen. So wird verhindert, dass er den vollen Preis entrichtet, bevor eine entsprechende Bauleistung erbracht ist. Bei Insolvenz des Bauträgers begrenzt das den Schaden.
Mängel und Abnahme
Auch beim Bauträgervertrag hat der Erwerber die werkvertraglichen Mängelrechte, also Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung und Schadensersatz. Die Verjährung für das Bauwerk beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme. Bei Eigentumswohnungen ist die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ein häufiger Streitpunkt, weil Klauseln, die die Abnahme auf einen vom Bauträger bestimmten Dritten übertragen, unwirksam sein können. Hier lohnt die genaue Prüfung, wer wann was abgenommen hat.
Worauf der Erwerber achten sollte
Vor der Beurkundung sollte der Vertrag geprüft werden, insbesondere die Bau- und Leistungsbeschreibung, die Zahlungsraten, die Regelungen zur Abnahme und die Sicherheiten. Eine ungenaue Baubeschreibung ist die häufigste Quelle späteren Streits, weil unklar bleibt, was geschuldet ist. Da der Vertrag notariell beurkundet wird, lohnt sich die anwaltliche Prüfung im Vorfeld, weil Änderungen danach kaum noch durchsetzbar sind.
FAQ
Häufige Fragen
Was ist ein Bauträgervertrag?
Ein Vertrag, der die Übertragung eines Grundstücks mit der Errichtung oder dem Umbau eines Bauwerks verbindet, geregelt in Paragraph 650u BGB. Er bedarf der notariellen Beurkundung.
Wie bin ich als Erwerber geschützt?
Vor allem durch die Makler- und Bauträgerverordnung, die Zahlungen nach Baufortschritt in begrenzten Raten vorsieht und gegen die Insolvenz des Bauträgers absichert.
Welche Mängelrechte habe ich?
Die werkvertraglichen Mängelrechte mit einer Verjährung von in der Regel fünf Jahren ab Abnahme. Bei Eigentumswohnungen ist die Abnahme des Gemeinschaftseigentums oft streitig.
Sollte ich den Vertrag vor der Beurkundung prüfen lassen?
Unbedingt. Nach der notariellen Beurkundung sind Änderungen kaum durchsetzbar. Besonders die Bau- und Leistungsbeschreibung sollte genau geprüft werden.
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