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Tabelle · Baurecht

Sicherheitseinbehalt am Bau: Höhe, Ablösung, Fristen

Übliche Sätze und Regelungen
VertragsartÜblicher EinbehaltAblösungSperrkonto?Rechtsgrundlage
VOB/B-Vertrag (Unternehmer)5 % der AuftragssummeGewährleistungsbürgschaftJa, verpflichtend§ 17 Abs. 6 VOB/B
BGB-Bauvertrag (Unternehmer)Individuell, meist 5 %GewährleistungsbürgschaftNur wenn vereinbart§ 641 BGB analog, Vertrag
VerbraucherbauvertragMax. 5 % (AGB-Kontrolle)Bürgschaft oder SperrkontoEmpfohlen§ 650m Abs. 2 BGB
Vertragserfüllungssicherheitbis 10 % (AGB: max. 5 %)VertragserfüllungsbürgschaftNein§ 17 Abs. 1 VOB/B, § 650f BGB
Abschlagszahlung, Sicherheit10 % (Rest bei Schlussrechnung)Bürgschaft möglichNein§ 16 Abs. 2 VOB/B

Sperrkontopflicht bei VOB/B

Wird der Sicherheitseinbehalt bei einem VOB/B-Vertrag nicht auf ein Sperrkonto überwiesen und der Auftragnehmer nicht binnen 18 Werktagen informiert, kann der Auftragnehmer die sofortige Auszahlung des Einbehalts verlangen (§ 17 Absatz 6 Nr. 1 VOB/B). Diese Regel wird in der Praxis oft übersehen und führt zu vermeidbaren Streitigkeiten.

Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ ist unwirksam

Bürgschaftsformulierungen „auf erstes Anfordern“ sind in AGB unwirksam (BGH VII ZR 210/01). Zulässig sind selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage. Wer eine unwirksame Bürgschaftsklausel verwendet, kann keinen Sicherheitseinbehalt verlangen.

Vermeidbare Fehler

  • Einbehalt in AGB über 5 Prozent: Klausel ist unwirksam, es kann nichts einbehalten werden.
  • Kein Sperrkonto bei VOB/B: Auftragnehmer kann Auszahlung verlangen.
  • „Auf erstes Anfordern“-Klausel: keine wirksame Sicherheit.
  • Einbehalt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist: muss unverzüglich ausgezahlt werden.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch darf ein Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche sein?

Nach VOB/B üblich sind 5 Prozent der Auftragssumme (§ 17 Absatz 6 VOB/B). Bei individueller Vereinbarung sind auch andere Sätze möglich, bei Verbrauchern sind 5 Prozent die Obergrenze in AGB.

Wie kann der Sicherheitseinbehalt abgelöst werden?

Durch Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft (§ 17 Absatz 3 VOB/B). Der Auftraggeber muss den Einbehalt dann binnen 18 Werktagen auszahlen. Die Bürgschaft muss die vertraglich vereinbarte Form haben.

Ist der Einbehalt auf ein Sperrkonto zu zahlen?

Bei VOB/B-Verträgen (§ 17 Absatz 6 Nr. 1 Satz 2 VOB/B) muss der Auftraggeber den Einbehalt auf ein Sperrkonto einzahlen und den Auftragnehmer informieren, sonst kann dieser die Auszahlung verlangen.

Wann endet der Sicherheitseinbehalt?

Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Bei VOB/B in der Regel 4 Jahre nach Abnahme, bei BGB 5 Jahre.

Streit um den Einbehalt?

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Ob der Auftraggeber zu Unrecht einbehält oder eine Bürgschaftsklausel unwirksam ist, ist selten ohne Vertragsprüfung zu beurteilen. Wir vermitteln kostenlos an spezialisierte Fachanwälte.

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Diese Tabelle ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Herausgeber: baurechtskompass.de.