Tabelle · Baurecht
Sicherheitseinbehalt am Bau: Höhe, Ablösung, Fristen
| Vertragsart | Üblicher Einbehalt | Ablösung | Sperrkonto? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|---|
| VOB/B-Vertrag (Unternehmer) | 5 % der Auftragssumme | Gewährleistungsbürgschaft | Ja, verpflichtend | § 17 Abs. 6 VOB/B |
| BGB-Bauvertrag (Unternehmer) | Individuell, meist 5 % | Gewährleistungsbürgschaft | Nur wenn vereinbart | § 641 BGB analog, Vertrag |
| Verbraucherbauvertrag | Max. 5 % (AGB-Kontrolle) | Bürgschaft oder Sperrkonto | Empfohlen | § 650m Abs. 2 BGB |
| Vertragserfüllungssicherheit | bis 10 % (AGB: max. 5 %) | Vertragserfüllungsbürgschaft | Nein | § 17 Abs. 1 VOB/B, § 650f BGB |
| Abschlagszahlung, Sicherheit | 10 % (Rest bei Schlussrechnung) | Bürgschaft möglich | Nein | § 16 Abs. 2 VOB/B |
Sperrkontopflicht bei VOB/B
Wird der Sicherheitseinbehalt bei einem VOB/B-Vertrag nicht auf ein Sperrkonto überwiesen und der Auftragnehmer nicht binnen 18 Werktagen informiert, kann der Auftragnehmer die sofortige Auszahlung des Einbehalts verlangen (§ 17 Absatz 6 Nr. 1 VOB/B). Diese Regel wird in der Praxis oft übersehen und führt zu vermeidbaren Streitigkeiten.
Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ ist unwirksam
Bürgschaftsformulierungen „auf erstes Anfordern“ sind in AGB unwirksam (BGH VII ZR 210/01). Zulässig sind selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage. Wer eine unwirksame Bürgschaftsklausel verwendet, kann keinen Sicherheitseinbehalt verlangen.
Vermeidbare Fehler
- Einbehalt in AGB über 5 Prozent: Klausel ist unwirksam, es kann nichts einbehalten werden.
- Kein Sperrkonto bei VOB/B: Auftragnehmer kann Auszahlung verlangen.
- „Auf erstes Anfordern“-Klausel: keine wirksame Sicherheit.
- Einbehalt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist: muss unverzüglich ausgezahlt werden.
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FAQ
Häufige Fragen
Wie hoch darf ein Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche sein?
Nach VOB/B üblich sind 5 Prozent der Auftragssumme (§ 17 Absatz 6 VOB/B). Bei individueller Vereinbarung sind auch andere Sätze möglich, bei Verbrauchern sind 5 Prozent die Obergrenze in AGB.
Wie kann der Sicherheitseinbehalt abgelöst werden?
Durch Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft (§ 17 Absatz 3 VOB/B). Der Auftraggeber muss den Einbehalt dann binnen 18 Werktagen auszahlen. Die Bürgschaft muss die vertraglich vereinbarte Form haben.
Ist der Einbehalt auf ein Sperrkonto zu zahlen?
Bei VOB/B-Verträgen (§ 17 Absatz 6 Nr. 1 Satz 2 VOB/B) muss der Auftraggeber den Einbehalt auf ein Sperrkonto einzahlen und den Auftragnehmer informieren, sonst kann dieser die Auszahlung verlangen.
Wann endet der Sicherheitseinbehalt?
Mit Ablauf der Gewährleistungsfrist. Bei VOB/B in der Regel 4 Jahre nach Abnahme, bei BGB 5 Jahre.
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Kostenlose ErsteinschätzungDiese Tabelle ersetzt keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Herausgeber: baurechtskompass.de.