Architektenrecht

Bautagebuch

Auch: Baustellenjournal · Bautagesbericht

Definition

Das Bautagebuch dokumentiert tagesaktuell den Bauablauf: Wetter, anwesende Gewerke, Personal, ausgeführte Arbeiten, Behinderungen und Anweisungen. Es gehört zur Objektüberwachung (HOAI LP 8) und hat erheblichen Beweiswert bei Bauablaufstörungen.

Rechtsgrundlage: HOAI LP 8, § 286 ZPO

Mindestinhalte

  • Datum, Witterung, Temperatur.
  • Anwesende Firmen und Personalstärke.
  • Ausgeführte Arbeiten und Bautenstand.
  • Behinderungen, Bedenken und Anweisungen.
  • Lieferungen, Prüfungen, Abnahmen.

Beweiswert

Tagesaktuell geführte und unterschriebene Bautagebücher haben in der bauablaufbezogenen Darstellung erhebliches Gewicht. Lückenhafte oder nachträglich erstellte Berichte verlieren ihre Indizwirkung.

Abgrenzung

Bautagesbericht des Unternehmers
Erstellt vom ausführenden Unternehmen, oft Grundlage für das Bautagebuch des Bauleiters.
Behinderungsanzeige
Förmliche Anzeige gegenüber dem Auftraggeber.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (35 Einträge)