Architektenrecht
Bautagebuch
Auch: Baustellenjournal · Bautagesbericht
Definition
Das Bautagebuch dokumentiert tagesaktuell den Bauablauf: Wetter, anwesende Gewerke, Personal, ausgeführte Arbeiten, Behinderungen und Anweisungen. Es gehört zur Objektüberwachung (HOAI LP 8) und hat erheblichen Beweiswert bei Bauablaufstörungen.
Rechtsgrundlage: HOAI LP 8, § 286 ZPO
Mindestinhalte
- Datum, Witterung, Temperatur.
- Anwesende Firmen und Personalstärke.
- Ausgeführte Arbeiten und Bautenstand.
- Behinderungen, Bedenken und Anweisungen.
- Lieferungen, Prüfungen, Abnahmen.
Beweiswert
Tagesaktuell geführte und unterschriebene Bautagebücher haben in der bauablaufbezogenen Darstellung erhebliches Gewicht. Lückenhafte oder nachträglich erstellte Berichte verlieren ihre Indizwirkung.
Abgrenzung
- Bautagesbericht des Unternehmers
- Erstellt vom ausführenden Unternehmen, oft Grundlage für das Bautagebuch des Bauleiters.
- Behinderungsanzeige
- Förmliche Anzeige gegenüber dem Auftraggeber.
Verwandte Begriffe
Bauüberwachung
Die Bauüberwachung ist die in Leistungsphase 8 HOAI geschuldete Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit Genehmigung, Plänen, Leistungsbeschreibung und anerkannten Regeln der Technik. Sie schützt den Bauherrn vor Ausführungsmängeln und ist eine zentrale Architektenpflicht.
Bauablaufstörung
Eine Bauablaufstörung liegt vor, wenn die Bauausführung durch Umstände aus dem Risikobereich einer Vertragspartei oder durch höhere Gewalt verzögert oder behindert wird. Sie kann Bauzeitverlängerung, Schadens- oder Entschädigungsansprüche auslösen und muss bauablaufbezogen dargestellt werden.
Behinderungsanzeige
Die Behinderungsanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Unternehmers an den Besteller, dass die Ausführung durch Umstände aus dem Risikobereich des Bestellers behindert ist. Sie ist Voraussetzung für die Verlängerung der Ausführungsfristen und für Ansprüche auf Entschädigung wegen Bauzeitverzögerung.
Ausführliche Ratgeber
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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (35 Einträge)