Typische Anliegen im öffentlichen Baurecht
| Anliegen | Worum es geht |
|---|
| Baugenehmigung | Antrag, Ablehnung, Widerspruch, Verpflichtungsklage |
| Nachbarklage | Abstandsflächen, Rücksichtnahme, Eilrechtsschutz |
| Bauordnungsverfügung | Baustopp, Nutzungsuntersagung, Beseitigung |
| Bauplanungsrecht | Bebauungsplan, Innen- und Aussenbereich |
Im öffentlichen Baurecht ist Schnelligkeit entscheidend. Widerspruch und Klage sind in der Regel an die Monatsfrist gebunden, und ohne Eilantrag wird trotz Klage weitergebaut.
Was es in München zu beachten gibt
Im öffentlichen Baurecht gilt in München die Bayerische Bauordnung (BayBO). Verfahren laufen über die örtliche Bauaufsicht und das Verwaltungsgericht München. Ein ortskundiger Anwalt kennt die regionale Genehmigungspraxis. Bei der Vermittlung achten wir auf Erfahrung am Standort München.
So funktioniert die Vermittlung
Sie schildern Ihr Anliegen, wir gleichen es mit dem Profil geprüfter Anwälte für öffentliches Baurecht in München ab und stellen den Kontakt her. Für Sie unverbindlich.
FAQHäufige Fragen
Was kann ich tun, wenn meine Baugenehmigung abgelehnt wurde?+
Je nach Landesrecht Widerspruch und anschliessend Verpflichtungsklage zum Verwaltungsgericht. Die Monatsfrist ist zu beachten.
Kann ich mich gegen das Bauvorhaben meines Nachbarn wehren?+
Ja, wenn es gegen eine auch Ihrem Schutz dienende Norm verstösst, etwa die Abstandsflächen. Meist ist zusätzlich ein Eilantrag nötig.
Welche Frist habe ich?+
In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe der Genehmigung. Schnelles Handeln ist entscheidend.