Bauvertrag & VOB

Fertigstellungsbescheinigung

Auch: Fertigstellungsanzeige · Vollendungsanzeige

Definition

Die Fertigstellungsbescheinigung bzw. -anzeige ist die Erklärung des Unternehmers, dass die Leistung vollständig erbracht ist. Sie löst nach § 12 Abs. 5 VOB/B die 12-Werktage-Frist zur fiktiven Abnahme aus und ist Grundlage für die Schlussrechnung.

Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 5 VOB/B

Wirkungen

  • Auslösen der 12-Werktage-Frist zur fiktiven Abnahme (VOB/B).
  • Anstoß für die Abnahmeprüfung des Bestellers.
  • Voraussetzung für eine prüffähige Schlussrechnung.

Form

Im VOB-Vertrag schriftlich; im BGB-Bauvertrag formfrei, aus Beweisgründen aber dringend zu dokumentieren – am besten per Einschreiben oder mit Empfangsbestätigung.

Abgrenzung

Abnahme
Rechtsgeschäftliche Billigung des Werks.
Zustandsfeststellung
Reine Dokumentation des Bauzustands.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (35 Einträge)