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Musterschreiben

Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verlangen, Muster

Rechtsgrundlage
§ 650f Abs. 1 BGB, § 650f Abs. 5 BGB, § 650f Abs. 6 BGB
Frist
Angemessen, in der Praxis 7 bis 10 Kalendertage
Absender
Auftragnehmer, Bauunternehmen, Handwerksbetrieb
Empfänger
Auftraggeber, ausgenommen Verbraucher beim Verbraucherbauvertrag

Musterschreiben

Betreff: Verlangen einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB, Bauvorhaben [Objektbezeichnung]

[Firma]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

An
[Auftraggeber]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Ort], den [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

für das Bauvorhaben [Objektanschrift] führen wir auf Grundlage des Vertrages vom [Datum] Leistungen aus.

Die noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich der bereits erbrachten, aber noch nicht abgerechneten Leistungen beträgt derzeit:

- Vereinbarte Vergütung: [Betrag] Euro
- Bisher geleistete Zahlungen: [Betrag] Euro
- Offene Vergütung: [Betrag] Euro
- Zuschlag 10 Prozent für Nebenforderungen: [Betrag] Euro
- Sicherheitsbetrag insgesamt: [Betrag] Euro

Wir verlangen hiermit gemäß § 650f Abs. 1 BGB Sicherheit in Höhe von [Betrag] Euro. Als Sicherheit kommt insbesondere eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Inland zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers in Betracht.

Wir setzen Ihnen zur Stellung der Sicherheit eine Frist

bis zum [Kalenderdatum].

Die üblichen Kosten der Sicherheitsleistung bis zu zwei Prozent pro Jahr tragen wir gemäß § 650f Abs. 3 BGB.

Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir die Arbeiten einstellen und behalten uns vor, den Vertrag gemäß § 650f Abs. 5 BGB zu kündigen. In diesem Fall steht uns die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu, wobei zu unseren Gunsten vermutet wird, dass uns fünf Prozent der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Name in Druckbuchstaben]

Alle Angaben in eckigen Klammern ersetzen. Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, es deckt den Regelfall ab.

So füllen Sie das Schreiben aus

Anspruchsberechtigung
Der Anspruch besteht bei Bau- und Architektenverträgen. Ausgenommen sind nach § 650f Abs. 6 BGB die öffentliche Hand und Verbraucher beim Verbraucherbauvertrag sowie bei Einzelaufträgen zum Bau eines Einfamilienhauses.
Höhe
Noch nicht gezahlte Vergütung zuzüglich 10 Prozent für Nebenforderungen. Nachträge, über die gestritten wird, dürfen mit dem schlüssig dargelegten Betrag angesetzt werden.
Kein Verzicht möglich
Der Anspruch ist nach § 650f Abs. 7 BGB unabdingbar. Vertragsklauseln, die ihn ausschließen oder beschränken, sind unwirksam.
Leistungseinstellung
Kündigen Sie die Einstellung im Schreiben an und stellen Sie erst nach Fristablauf tatsächlich ein. Eine verfrühte Einstellung ist eine eigene Vertragsverletzung.
Diese Fehler machen das Schreiben wertlos
  • Sicherheit verlangt, obwohl der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 650f Abs. 6 BGB ist.
  • Zu hoher Betrag ohne Berechnung. Ein pauschaler Betrag schwächt die spätere Kündigung.
  • Arbeiten sofort eingestellt, ohne Fristablauf abzuwarten. Das begründet Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
  • Mängel des Auftraggebers ignoriert. Der Sicherungsanspruch besteht zwar auch bei Mängeln, die Vergütung ist dann aber um den Mängeleinbehalt zu bereinigen.
  • Nur mündliches Verlangen. Ohne Nachweis von Zugang und Fristsetzung trägt die spätere Kündigung nicht.

Warum § 650f BGB der stärkste Hebel für Unternehmer ist

Das Sicherungsverlangen wirkt unabhängig davon, ob der Auftraggeber Einwendungen gegen die Rechnung erhebt. Er muss die Sicherheit auch dann stellen, wenn er Mängel behauptet. Verweigert er, entsteht ein Kündigungsrecht mit Vergütungsanspruch für die nicht erbrachte Leistung. Damit wird aus einem zähen Zahlungsstreit binnen weniger Wochen eine Entscheidungslage.

Zulässige Sicherheiten

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers, unbefristet
  • Hinterlegung von Geld
  • Garantie oder sonstiges Zahlungsversprechen eines geeigneten Instituts

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich die Sicherheit auch nach Fertigstellung noch verlangen?

Ja. Der Anspruch besteht, solange die Vergütung noch nicht vollständig gezahlt ist, also auch nach Abnahme und nach Stellung der Schlussrechnung. Erst mit vollständiger Zahlung entfällt er.

Wer trägt die Kosten der Bürgschaft?

Der Unternehmer erstattet dem Auftraggeber die üblichen Kosten bis zu zwei Prozent pro Jahr, § 650f Abs. 3 BGB. Höhere Avalkosten trägt der Auftraggeber selbst.

Was passiert bei Kündigung nach § 650f Abs. 5 BGB?

Der Unternehmer behält den Vergütungsanspruch abzüglich ersparter Aufwendungen. Für den nicht erbrachten Teil wird vermutet, dass ihm fünf Prozent der darauf entfallenden Vergütung zustehen. Zusätzlich kann Schadensersatz verlangt werden.

Weiterführend

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