Baumängel
Selbstvornahme oder Nacherfüllung, welcher Weg führt schneller zum Ziel
Der gesetzliche Vorrang der Nacherfüllung
Der Bauherr hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung nach § 635 BGB, wahlweise Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Erst nach erfolgloser Fristsetzung darf er die Mängel selbst beseitigen lassen und Vorschuss verlangen.
Wann Selbstvornahme der bessere Weg ist
- Wenn der Unternehmer die Nachbesserung dauerhaft verzögert
- Wenn die Insolvenz des Unternehmers droht
- Wenn ernste Folgeschäden zu erwarten sind (etwa Wassereintritt)
- Wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist
Direktvergleich
| Kriterium | Nacherfüllung § 635 | Selbstvornahme § 637 |
|---|---|---|
| Kosten | Trägt Unternehmer | Vorfinanzierung Bauherr, Vorschuss möglich |
| Geschwindigkeit | Abhängig vom Unternehmer | Direkt steuerbar |
| Beweisrisiko | Minimal | Höher, daher Beweissicherung vor Eingriff |
| Mängelrechte | Bleiben erhalten | Erlöschen für betroffene Position |
| Insolvenzschutz | Kein | Hoch, Geld ist abgeflossen |
Vorschussanspruch nach § 637 BGB
Der Bauherr kann nach erfolgloser Fristsetzung einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten verlangen. Über den Vorschuss ist nach Abschluss der Arbeiten abzurechnen, Überschüsse sind zurückzuzahlen, Mehrkosten können nachgefordert werden. Eine realistische Kostenschätzung durch Sachverständigen oder Drittangebote ist Grundlage.
Häufige Fehler
- Selbstvornahme ohne vorherige Fristsetzung, kostet Erstattungsanspruch
- Drittunternehmer ohne Beweissicherung, Mangelursache nicht mehr nachweisbar
- Unrealistische Kostenschätzung, senkt Vorschussanspruch
- Selbstvornahme bei strittiger Mangelfrage, ohne Beweis kein Vorschuss
FAQ
Häufige Fragen
Brauche ich vor Selbstvornahme eine Fristsetzung?
Ja, eine angemessene Frist mit Ankündigung der Selbstvornahme. Ohne Fristsetzung kein Erstattungsanspruch.
Wie hoch ist der Vorschuss?
Voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten, belegt durch Angebote oder Sachverständigengutachten.
Was wenn der Mangel strittig ist?
Vor Selbstvornahme Beweissicherung, Privatgutachten oder selbständiges Beweisverfahren.
Welcher Weg ist günstiger?
Bei kooperativem Unternehmer Nacherfüllung. Bei Verzögerung oder Insolvenzrisiko ist Selbstvornahme wirtschaftlich überlegen.
Weiterführend
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