Baumängel

Selbstvornahme oder Nacherfüllung, welcher Weg führt schneller zum Ziel

Der gesetzliche Vorrang der Nacherfüllung

Der Bauherr hat zunächst Anspruch auf Nacherfüllung nach § 635 BGB, wahlweise Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Erst nach erfolgloser Fristsetzung darf er die Mängel selbst beseitigen lassen und Vorschuss verlangen.

Wann Selbstvornahme der bessere Weg ist

  • Wenn der Unternehmer die Nachbesserung dauerhaft verzögert
  • Wenn die Insolvenz des Unternehmers droht
  • Wenn ernste Folgeschäden zu erwarten sind (etwa Wassereintritt)
  • Wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist

Direktvergleich

KriteriumNacherfüllung § 635Selbstvornahme § 637
KostenTrägt UnternehmerVorfinanzierung Bauherr, Vorschuss möglich
GeschwindigkeitAbhängig vom UnternehmerDirekt steuerbar
BeweisrisikoMinimalHöher, daher Beweissicherung vor Eingriff
MängelrechteBleiben erhaltenErlöschen für betroffene Position
InsolvenzschutzKeinHoch, Geld ist abgeflossen

Vorschussanspruch nach § 637 BGB

Der Bauherr kann nach erfolgloser Fristsetzung einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten verlangen. Über den Vorschuss ist nach Abschluss der Arbeiten abzurechnen, Überschüsse sind zurückzuzahlen, Mehrkosten können nachgefordert werden. Eine realistische Kostenschätzung durch Sachverständigen oder Drittangebote ist Grundlage.

Häufige Fehler

  • Selbstvornahme ohne vorherige Fristsetzung, kostet Erstattungsanspruch
  • Drittunternehmer ohne Beweissicherung, Mangelursache nicht mehr nachweisbar
  • Unrealistische Kostenschätzung, senkt Vorschussanspruch
  • Selbstvornahme bei strittiger Mangelfrage, ohne Beweis kein Vorschuss

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich vor Selbstvornahme eine Fristsetzung?

Ja, eine angemessene Frist mit Ankündigung der Selbstvornahme. Ohne Fristsetzung kein Erstattungsanspruch.

Wie hoch ist der Vorschuss?

Voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten, belegt durch Angebote oder Sachverständigengutachten.

Was wenn der Mangel strittig ist?

Vor Selbstvornahme Beweissicherung, Privatgutachten oder selbständiges Beweisverfahren.

Welcher Weg ist günstiger?

Bei kooperativem Unternehmer Nacherfüllung. Bei Verzögerung oder Insolvenzrisiko ist Selbstvornahme wirtschaftlich überlegen.

Weiterführend

Kostenlose Ersteinschätzung

Passenden Fachanwalt finden

Über diese Plattform werden Sie an einen geprüften Fachanwalt für Baurecht in Ihrer Region vermittelt, unverbindlich und meist binnen 24 Stunden.

Die Vermittlung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Wir leiten Ihre Anfrage an einen geprüften Fachanwalt weiter.