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Öffentliches Baurecht

Baugenehmigung

Auch: Bauerlaubnis

Definition

Die Baugenehmigung ist der behördliche Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde feststellt, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Sie ist Voraussetzung für genehmigungspflichtige Bauvorhaben und erlischt regelmäßig nach drei Jahren bei Nichtbeginn.

Rechtsgrundlage: § 64 ff. BauO, § 29 ff. BauGB

Verfahrensarten

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Standardfall).
  • Vollverfahren bei Sonderbauten.
  • Genehmigungsfreistellung im qualifiziert beplanten Bereich.

Prüfumfang

Geprüft werden insbesondere planungsrechtliche Zulässigkeit (§§ 30, 34, 35 BauGB), bauordnungsrechtliche Anforderungen (Abstandsflächen, Standsicherheit, Brandschutz) sowie nachbarschützende Vorschriften.

Abgrenzung

Bauvoranfrage
Bindende Vorabklärung einzelner Fragen, ersetzt keine Baugenehmigung.
Schwarzbau
Bauausführung ohne erforderliche Genehmigung, ordnungswidrig.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (56 Einträge)