Kosten

Rechtsschutzversicherung im Baurecht, was abgedeckt ist, was nicht

Standardtarif deckt Baurecht nicht

In allen gängigen Privat-Rechtsschutztarifen ist Baurecht ausdrücklich ausgeschlossen. Nur Bausteine wie „Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz“ oder „Bauherrenrechtsschutz“ schließen die Lücke, meist gegen Aufpreis und mit eigener Wartezeit.

Wartezeit und Versicherungsfall

Die Wartezeit beträgt regelmäßig drei Monate. Wer den Vertrag erst abschließt, wenn der Streit bereits absehbar ist, bekommt keine Deckung. Maßgeblich ist der Eintritt des Versicherungsfalls, im Baurecht meist der Verstoß, der zum Mangel oder zur Auseinandersetzung führt. Bei Neuverträgen lohnt die Frage nach Rückwärtsversicherung.

Was üblicherweise gedeckt ist

  • Streit mit dem Bauträger oder Generalunternehmer wegen Mängeln
  • Werklohnforderungen gegen den Handwerker
  • Architektenhaftung und HOAI-Streit
  • Nachbarstreitigkeiten (oft im Modul Wohnungsrechtsschutz)
  • Klagen vor Verwaltungsgericht gegen Baugenehmigung

Was meist ausgeschlossen ist

  • Vorvertragliche Streitigkeiten und Vertragsverhandlungen
  • Bauträgervertrag in der Errichtungsphase, häufig nur eingeschränkt
  • Eigenbauten und Schwarzarbeit
  • Vorsätzlich herbeigeführte Streitfälle

Wenn der Versicherer ablehnt

Ablehnungsgründe sind oft anfechtbar. Der Versicherer muss konkret begründen, welcher Ausschluss greift. Ein Anwalt führt die Deckungsklage, meist mit guten Erfolgsaussichten, wenn der Tarif Baurecht grundsätzlich versichert. Stichentscheid oder Schiedsgutachten sind häufige Wege zur Klärung.

Kostenvorteil im Streitfall

Mit Deckung trägt die Versicherung Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten bis zur Deckungssumme, meist 300.000 bis 1 Mio. Euro. Selbstbeteiligung 150 bis 500 Euro. Das macht insbesondere selbständige Beweisverfahren wirtschaftlich erst möglich.


FAQ

Häufige Fragen

Welcher Tarif deckt Baurecht?

Tarife mit ausdrücklichem Bauherren- oder Wohnungsrechtsschutzmodul. Standard-Privatrechtsschutz reicht nicht.

Wie lange dauert die Wartezeit?

Drei Monate ab Vertragsbeginn, sofern keine Rückwärtsversicherung vereinbart ist.

Was wenn der Versicherer ablehnt?

Deckungsklage. Ein Anwalt prüft die Ablehnungsgründe und führt die Auseinandersetzung mit dem Versicherer.

Werden Sachverständigenkosten übernommen?

Ja, im Rahmen eines geführten Verfahrens. Privatgutachten meist nur, wenn zur Klagebegründung erforderlich.

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