Öffentliches Baurecht

Abstandsfläche

Auch: Grenzabstand · Bauwich

Definition

Die Abstandsfläche ist die vor Außenwänden einzuhaltende Fläche, die von Bebauung frei zu halten ist. Sie schützt Belichtung, Belüftung, Brand- und Sozialabstand und richtet sich nach den jeweiligen Landesbauordnungen – typisch 0,4 H, mindestens 3 m.

Rechtsgrundlage: § 6 MBO, § 6 BauO NRW, Art. 6 BayBO

Berechnung

  • Maßgeblich ist die Wandhöhe H – meist von Geländeoberfläche bis Schnittpunkt mit Dachfläche.
  • Tiefe der Abstandsfläche: Faktor × H, je nach Bundesland (häufig 0,4 H, in Gewerbegebieten reduziert).
  • Schmalseitenprivileg: Bei zwei Außenwänden bis 16 m Länge darf die Tiefe halbiert werden (nicht in allen Ländern).

Nachbarschutz

Abstandsflächen sind nachbarschützend. Eine Unterschreitung kann durch den betroffenen Nachbarn mit Widerspruch und Klage gegen die Baugenehmigung angegriffen werden.

Abgrenzung

Baugrenze
Bauplanungsrechtliche Linie im Bebauungsplan – andere Rechtsgrundlage.
Bauwich
Veraltete Bezeichnung für seitlichen Grenzabstand.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)