Öffentliches Baurecht
Abstandsfläche
Auch: Grenzabstand · Bauwich
Definition
Die Abstandsfläche ist die vor Außenwänden einzuhaltende Fläche, die von Bebauung frei zu halten ist. Sie schützt Belichtung, Belüftung, Brand- und Sozialabstand und richtet sich nach den jeweiligen Landesbauordnungen – typisch 0,4 H, mindestens 3 m.
Rechtsgrundlage: § 6 MBO, § 6 BauO NRW, Art. 6 BayBO
Berechnung
- Maßgeblich ist die Wandhöhe H – meist von Geländeoberfläche bis Schnittpunkt mit Dachfläche.
- Tiefe der Abstandsfläche: Faktor × H, je nach Bundesland (häufig 0,4 H, in Gewerbegebieten reduziert).
- Schmalseitenprivileg: Bei zwei Außenwänden bis 16 m Länge darf die Tiefe halbiert werden (nicht in allen Ländern).
Nachbarschutz
Abstandsflächen sind nachbarschützend. Eine Unterschreitung kann durch den betroffenen Nachbarn mit Widerspruch und Klage gegen die Baugenehmigung angegriffen werden.
Abgrenzung
- Baugrenze
- Bauplanungsrechtliche Linie im Bebauungsplan – andere Rechtsgrundlage.
- Bauwich
- Veraltete Bezeichnung für seitlichen Grenzabstand.
Verwandte Begriffe
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist der behördliche Verwaltungsakt, mit dem die Bauaufsichtsbehörde feststellt, dass dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Sie ist Voraussetzung für genehmigungspflichtige Bauvorhaben und erlischt regelmäßig nach drei Jahren bei Nichtbeginn.
Bauvoranfrage
Die Bauvoranfrage ist ein vereinfachter Antrag, mit dem einzelne baurechtliche Fragen vor Stellung des Bauantrags verbindlich geklärt werden – z. B. die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Der erteilte Vorbescheid bindet die Bauaufsicht in der Regel drei Jahre.
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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)