Für wen? · Stadt
Anwalt für Bauherren in Berlin, Ihre Rechte beim privaten Bau
Bauherren in Berlin, was hier zählt
In Berlin dominieren Bauträgerprojekte in Prenzlauer Berg, Friedrichshain und der Europacity. Vorformulierte Bauträgerverträge enthalten häufig unwirksame Vertragsstrafen (über 5 Prozent) und ungünstige Ratenpläne, die von der MaBV abweichen. Die Abnahme durch einen vom Bauträger gestellten Erstverwalter ist ein wiederkehrendes Problem, sie ist meist unwirksam.
Wir vermitteln Bauherren in Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Rummelsburger Bucht, Europacity, Adlershof und im gesamten Stadtgebiet an Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht mit lokaler Praxis. Erste Einschätzung kostenfrei, Rechtsschutzdeckung wird mit geprüft.
Vertragsprüfung, das beste Geld der Bauzeit
Bauträger- und Generalunternehmerverträge enthalten regelmäßig nachteilige Klauseln: ungünstige Mängelregelungen, überzogene Vertragsstrafen zulasten des Bauherrn, einseitige Anordnungsrechte, MaBV-widrige Ratenpläne. Eine Prüfung vor Unterschrift kostet 800 bis 1.500 Euro, und spart oft das Zehnfache.
Die drei kritischen Phasen
- Vor Vertragsschluss: Bauträger- oder GU-Vertrag anwaltlich prüfen, MaBV-Konformität sichern
- Bei Abnahme: förmliche Abnahme mit Protokoll, fiktive Abnahme durch Erstbezug vermeiden
- In Gewährleistung: Mängel schriftlich rügen, Fristen wahren, Verjährung hemmen (§ 634a BGB)
- Bei Verzug: Frist setzen, Vertragsstrafe prüfen, Schadensersatz dokumentieren
- Bei Nachbarstreit: Baugenehmigung, Grenzabstand, Immissionen nach lokalem Recht
Zuständigkeit und Ortsrecht in Berlin
Streitwerte über 5.000 Euro werden am Landgericht Berlin II verhandelt, meist am Belegenheitsort des Grundstücks (§ 24 ZPO). Für öffentlich-rechtliche Fragen (Baugenehmigung, Nachbarrecht) gilt die Bauordnung für Berlin (BauO Bln). Bei Bauträger- und Generalunternehmerprojekten ab etwa 200.000 Euro empfiehlt sich anwaltliche Begleitung bereits vor Vertragsschluss.
Was wir für Sie prüfen
- Bauträgervertrag oder GU-Vertrag auf Wirksamkeit und Fairness
- MaBV-Raten und Sicherheiten (Fertigstellungs- und Gewährleistungsbürgschaft)
- Bau- und Leistungsbeschreibung auf Vollständigkeit und Nachweisfähigkeit
- Vertragsstrafenklauseln (5-Prozent-Grenze nach BGH VII ZR 210/01)
- Nachtrags- und Anordnungsklauseln nach § 650b BGB
FAQ
Häufige Fragen
Welches Gericht ist bei Baustreit in Berlin zuständig?
Ab 5.000 Euro Streitwert das Landgericht Berlin II, meist mit spezialisierter Baukammer. Bei niedrigeren Werten das Amtsgericht am Belegenheitsort.
Brauche ich für jeden Bau einen Anwalt?
Bei Bauträger- und GU-Verträgen ab etwa 200.000 Euro Volumen ja, ideal vor Unterschrift. Bei Einzelgewerken meist erst im Streitfall.
Was kostet die Vertragsprüfung?
Je nach Umfang 800 bis 1.500 Euro, meist als Pauschalvereinbarung. Rechtsschutz übernimmt sie in der Regel nicht (kein Rechtsstreit), aber Sie sparen typische Vertragsfallen.
Wie lang ist die Gewährleistung?
Fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB), auch bei Bauträgerobjekten. Der genaue Fristbeginn ist bei sukzessivem Verkauf pro Erwerber unterschiedlich, Frühprüfung lohnt.
Weiterführend
Ihr Fall verdient eine klare Antwort, noch heute.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen in 2 Minuten. Antwort binnen 24 Stunden. 100 % unverbindlich. Vermittlung an einen Fachanwalt aus dem Netzwerk von baurechtskompass.de.