Für wen?
Anwalt für Bauherren, Ihre Rechte beim privaten Bau
Bauherren: drei kritische Phasen
Privat-Bauherren stehen Generalunternehmern, Bauträgern und Handwerkern als Laien gegenüber. Drei Phasen entscheiden über das wirtschaftliche Ergebnis: Vertragsprüfung, Abnahme und Gewährleistung. Wer in einer dieser Phasen ohne anwaltliche Begleitung agiert, riskiert Schäden im fünf- bis sechsstelligen Bereich.
Vertragsprüfung, das beste Geld der Bauzeit
Bauträger- und Generalunternehmerverträge enthalten regelmäßig nachteilige Klauseln: ungünstige Mängelregelungen, überzogene Vertragsstrafen für den Bauherrn, einseitige Anordnungsrechte. Eine Prüfung vor Unterschrift kostet 800 bis 1.500 Euro, und spart oft das Zehnfache.
Häufige Themen
- Bauträgervertrag, MaBV-Raten und Sicherheiten
- Abnahme und Vermeidung der fiktiven Abnahme
- Mängelrechte, Nacherfüllung, Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt
- Bauverzug und Vertragsstrafe
- Nachbarliche Konflikte und Baugenehmigung
- Architekten- und Bauleiterhaftung
Was uns von der Standardvermittlung unterscheidet
Wir vermitteln ausschließlich an Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht mit dokumentierter Praxis in Bauherrenmandaten. Erste Einschätzung kostenfrei, Honorarvereinbarungen transparent, Rechtsschutzdeckung wird mit geprüft.
FAQ
Häufige Fragen
Brauche ich für jeden Bau einen Anwalt?
Bei Bauträger- und Generalunternehmerverträgen ab etwa 200.000 Euro Volumen ja. Bei Einzelgewerken meist erst im Streitfall.
Wann ist es zu spät für anwaltliche Hilfe?
Nie vollständig. Selbst nach Abnahme bestehen fünf Jahre Gewährleistung, aber die frühen Phasen sind wertvoller.
Was kostet die Vertragsprüfung?
Je nach Umfang 800 bis 1.500 Euro, meist als Pauschalvereinbarung. Bei Streit hilft die Rechtsschutzversicherung.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Über unsere Vermittlung typisch binnen 24 Stunden Rückmeldung, Termin meist innerhalb der ersten Woche.
Weiterführend
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