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Musterschreiben

Nachtrag ankündigen, Muster nach § 2 VOB/B

Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 5 VOB/B, § 2 Abs. 6 VOB/B, § 650b BGB, § 650c BGB
Frist
Vor Beginn der Ausführung der geänderten Leistung
Absender
Auftragnehmer
Empfänger
Auftraggeber

Musterschreiben

Betreff: Nachtrag Nr. [Nummer], Ankündigung der Mehrvergütung, Bauvorhaben [Objektbezeichnung]

[Firma]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

An
[Auftraggeber]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Ort], den [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit [Anordnung vom / Besprechung am / Planlieferung vom] [Datum] haben Sie folgende Leistung verlangt:

[Konkrete Beschreibung der geänderten oder zusätzlichen Leistung, mit Verweis auf Plan, Planindex oder Protokollpunkt.]

Diese Leistung ist im Leistungsverzeichnis nicht enthalten. [Alternative: Diese Leistung weicht von Position [Nummer] des Leistungsverzeichnisses ab, weil [Abweichung].]

Wir kündigen hiermit gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B einen Anspruch auf besondere Vergütung an. [Bei geänderter Leistung: Wir zeigen gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B an, dass sich durch die Änderung die Grundlagen des Preises für die betroffene Leistung ändern.]

Vorläufige Preisermittlung:

- Position: [Bezeichnung]
- Menge: [Menge und Einheit]
- Einheitspreis: [Betrag] Euro
- Summe netto: [Betrag] Euro
- Auswirkung auf die Bauzeit: [Anzahl] Werktage

Die Nachtragskalkulation mit Urkalkulationsbezug reichen wir mit dem Nachtragsangebot Nr. [Nummer] nach.

Wir bitten um Ihre schriftliche Beauftragung bis zum [Kalenderdatum]. Bis zur Beauftragung führen wir die betroffene Leistung nicht aus, um Ihnen die Entscheidung offenzuhalten. Verzögerungen, die dadurch entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Name in Druckbuchstaben]

Anlagen: Planauszug, Protokollauszug, Nachtragskalkulation

Alle Angaben in eckigen Klammern ersetzen. Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, es deckt den Regelfall ab.

So füllen Sie das Schreiben aus

Zeitpunkt
§ 2 Abs. 6 VOB/B verlangt die Ankündigung vor Beginn der Ausführung. Wer erst mit der Schlussrechnung nachträgt, muss darlegen, dass der Auftraggeber die Vergütungspflicht auch ohne Ankündigung erkannt hat.
Abgrenzung Abs. 5 und Abs. 6
Absatz 5 betrifft geänderte Leistungen bei Eingriff in den Bauentwurf, Absatz 6 zusätzliche Leistungen, die im Vertrag nicht vorgesehen waren. Nennen Sie im Zweifel beide Grundlagen.
Preisermittlung
Bei VOB/B-Verträgen wird der neue Preis aus den Grundlagen der Urkalkulation abgeleitet. Beim BGB-Bauvertrag gilt § 650c BGB mit den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge.
Anordnungsrecht des Auftraggebers
Beim BGB-Bauvertrag muss der Auftraggeber nach § 650b BGB zunächst 30 Tage lang eine Einigung versuchen, bevor er einseitig anordnen darf. Halten Sie diesen Ablauf schriftlich fest.
Diese Fehler machen das Schreiben wertlos
  • Leistung zuerst ausgeführt, Nachtrag erst mit der Schlussrechnung gestellt.
  • Ankündigung gegenüber der Bauleitung statt gegenüber dem Auftraggeber, wenn diese nicht bevollmächtigt ist.
  • Kein Bezug zur Urkalkulation. Der Preis wird dann als frei gegriffen angegriffen.
  • Bauzeitfolgen nicht angezeigt. Die spätere Verlängerung der Ausführungsfrist wird dadurch schwer durchsetzbar.
  • Nachtrag ausgeführt ohne schriftliche Beauftragung und ohne Dokumentation der mündlichen Anordnung.

VOB/B oder BGB, unterschiedliche Preisregeln

Preisbildung bei Nachträgen im Vergleich.
KriteriumVOB/BBGB-Bauvertrag
Anspruchsgrundlage§ 2 Abs. 5 und 6 VOB/B§ 650b, § 650c BGB
PreisbasisUrkalkulation, FortschreibungTatsächlich erforderliche Kosten
ZuschlägeAus Urkalkulation abgeleitetAngemessene Zuschläge
AnordnungSofort möglichErst nach 30 Tagen Einigungsversuch
Abschlag auf NachtragNach Vereinbarung80 Prozent nach § 650c Abs. 3 BGB

Dokumentation entscheidet über die Durchsetzbarkeit

Nachtragsstreitigkeiten werden selten über die Rechtslage entschieden, sondern über die Beweisführung. Halten Sie jede Anordnung schriftlich fest, auch wenn sie mündlich auf der Baustelle erfolgt ist. Ein kurzes Bestätigungsschreiben am selben Tag ist im Prozess mehr wert als jede spätere Erinnerung.


FAQ

Häufige Fragen

Verliere ich den Nachtragsanspruch ohne vorherige Ankündigung?

Nicht zwingend. Die Rechtsprechung lässt Ausnahmen zu, wenn der Auftraggeber erkennen musste, dass die Leistung nur gegen Mehrvergütung zu haben ist, etwa bei erheblichen Zusatzleistungen. Verlassen Sie sich darauf nicht, kündigen Sie immer vorher an.

Muss ich die Nachtragsleistung vor Beauftragung ausführen?

Bei VOB/B-Verträgen ist der Auftragnehmer nach § 1 Abs. 4 VOB/B verpflichtet, zusätzliche Leistungen auszuführen, die zur Vertragsleistung gehören. Bei echten Zusatzleistungen außerhalb des Betriebs besteht keine Ausführungspflicht.

Wie hoch darf der Nachtragspreis sein?

Er muss aus der ursprünglichen Kalkulation ableitbar sein, guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis. Beim BGB-Vertrag richtet sich der Preis nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen.

Weiterführend

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