Musterschreiben
Nachtrag ankündigen, Muster nach § 2 VOB/B
- Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 5 VOB/B, § 2 Abs. 6 VOB/B, § 650b BGB, § 650c BGB
- Frist
- Vor Beginn der Ausführung der geänderten Leistung
- Absender
- Auftragnehmer
- Empfänger
- Auftraggeber
Musterschreiben
Betreff: Nachtrag Nr. [Nummer], Ankündigung der Mehrvergütung, Bauvorhaben [Objektbezeichnung]
[Firma] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] An [Auftraggeber] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Ort], den [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, mit [Anordnung vom / Besprechung am / Planlieferung vom] [Datum] haben Sie folgende Leistung verlangt: [Konkrete Beschreibung der geänderten oder zusätzlichen Leistung, mit Verweis auf Plan, Planindex oder Protokollpunkt.] Diese Leistung ist im Leistungsverzeichnis nicht enthalten. [Alternative: Diese Leistung weicht von Position [Nummer] des Leistungsverzeichnisses ab, weil [Abweichung].] Wir kündigen hiermit gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B einen Anspruch auf besondere Vergütung an. [Bei geänderter Leistung: Wir zeigen gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B an, dass sich durch die Änderung die Grundlagen des Preises für die betroffene Leistung ändern.] Vorläufige Preisermittlung: - Position: [Bezeichnung] - Menge: [Menge und Einheit] - Einheitspreis: [Betrag] Euro - Summe netto: [Betrag] Euro - Auswirkung auf die Bauzeit: [Anzahl] Werktage Die Nachtragskalkulation mit Urkalkulationsbezug reichen wir mit dem Nachtragsangebot Nr. [Nummer] nach. Wir bitten um Ihre schriftliche Beauftragung bis zum [Kalenderdatum]. Bis zur Beauftragung führen wir die betroffene Leistung nicht aus, um Ihnen die Entscheidung offenzuhalten. Verzögerungen, die dadurch entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name in Druckbuchstaben] Anlagen: Planauszug, Protokollauszug, Nachtragskalkulation
Alle Angaben in eckigen Klammern ersetzen. Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, es deckt den Regelfall ab.
So füllen Sie das Schreiben aus
- Zeitpunkt
- § 2 Abs. 6 VOB/B verlangt die Ankündigung vor Beginn der Ausführung. Wer erst mit der Schlussrechnung nachträgt, muss darlegen, dass der Auftraggeber die Vergütungspflicht auch ohne Ankündigung erkannt hat.
- Abgrenzung Abs. 5 und Abs. 6
- Absatz 5 betrifft geänderte Leistungen bei Eingriff in den Bauentwurf, Absatz 6 zusätzliche Leistungen, die im Vertrag nicht vorgesehen waren. Nennen Sie im Zweifel beide Grundlagen.
- Preisermittlung
- Bei VOB/B-Verträgen wird der neue Preis aus den Grundlagen der Urkalkulation abgeleitet. Beim BGB-Bauvertrag gilt § 650c BGB mit den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge.
- Anordnungsrecht des Auftraggebers
- Beim BGB-Bauvertrag muss der Auftraggeber nach § 650b BGB zunächst 30 Tage lang eine Einigung versuchen, bevor er einseitig anordnen darf. Halten Sie diesen Ablauf schriftlich fest.
- Leistung zuerst ausgeführt, Nachtrag erst mit der Schlussrechnung gestellt.
- Ankündigung gegenüber der Bauleitung statt gegenüber dem Auftraggeber, wenn diese nicht bevollmächtigt ist.
- Kein Bezug zur Urkalkulation. Der Preis wird dann als frei gegriffen angegriffen.
- Bauzeitfolgen nicht angezeigt. Die spätere Verlängerung der Ausführungsfrist wird dadurch schwer durchsetzbar.
- Nachtrag ausgeführt ohne schriftliche Beauftragung und ohne Dokumentation der mündlichen Anordnung.
VOB/B oder BGB, unterschiedliche Preisregeln
| Kriterium | VOB/B | BGB-Bauvertrag |
|---|---|---|
| Anspruchsgrundlage | § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B | § 650b, § 650c BGB |
| Preisbasis | Urkalkulation, Fortschreibung | Tatsächlich erforderliche Kosten |
| Zuschläge | Aus Urkalkulation abgeleitet | Angemessene Zuschläge |
| Anordnung | Sofort möglich | Erst nach 30 Tagen Einigungsversuch |
| Abschlag auf Nachtrag | Nach Vereinbarung | 80 Prozent nach § 650c Abs. 3 BGB |
Dokumentation entscheidet über die Durchsetzbarkeit
Nachtragsstreitigkeiten werden selten über die Rechtslage entschieden, sondern über die Beweisführung. Halten Sie jede Anordnung schriftlich fest, auch wenn sie mündlich auf der Baustelle erfolgt ist. Ein kurzes Bestätigungsschreiben am selben Tag ist im Prozess mehr wert als jede spätere Erinnerung.
FAQ
Häufige Fragen
Verliere ich den Nachtragsanspruch ohne vorherige Ankündigung?
Nicht zwingend. Die Rechtsprechung lässt Ausnahmen zu, wenn der Auftraggeber erkennen musste, dass die Leistung nur gegen Mehrvergütung zu haben ist, etwa bei erheblichen Zusatzleistungen. Verlassen Sie sich darauf nicht, kündigen Sie immer vorher an.
Muss ich die Nachtragsleistung vor Beauftragung ausführen?
Bei VOB/B-Verträgen ist der Auftragnehmer nach § 1 Abs. 4 VOB/B verpflichtet, zusätzliche Leistungen auszuführen, die zur Vertragsleistung gehören. Bei echten Zusatzleistungen außerhalb des Betriebs besteht keine Ausführungspflicht.
Wie hoch darf der Nachtragspreis sein?
Er muss aus der ursprünglichen Kalkulation ableitbar sein, guter Preis bleibt guter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis. Beim BGB-Vertrag richtet sich der Preis nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen.
Weiterführend
Unsicher, ob Ihr Schreiben trägt?
Ein Baurechtsanwalt prüft Ihren Sachverhalt und die Formulierung, bevor die Frist läuft. Antwort binnen 24 Stunden, unverbindlich, aus dem Netzwerk von baurechtskompass.de.