Bauvertrag & VOB

Mehrkostenanspruch (Bau)

Auch: Mehrvergütungsanspruch · Nachtragsforderung

Definition

Mehrkostenansprüche entstehen, wenn sich der vertraglich geschuldete Leistungsumfang ändert (Anordnung, Mengenänderung) oder der Bauablauf durch den Auftraggeber gestört wird. Anspruchsgrundlagen sind insbesondere § 650c BGB, § 2 VOB/B und § 642 BGB.

Rechtsgrundlage: § 650c BGB, § 2 VOB/B, § 642 BGB

Anspruchsgrundlagen

  • § 650b/c BGB – Anordnungsrecht des Bestellers und Vergütungsanpassung.
  • § 2 Abs. 3, 5, 6 VOB/B – Mengenänderungen, geänderte und zusätzliche Leistungen.
  • § 642 BGB – Entschädigung bei Annahmeverzug des Bestellers.

Nachweisführung

Erforderlich sind eine schlüssige bauablaufbezogene Darstellung, Urkalkulation und ggf. Soll-Ist-Vergleich. Pauschale Aufschläge ohne Bezug zum konkreten Vorgang sind unzureichend.

Abgrenzung

Nachtrag
Vertragliche Vereinbarung über Mehrleistung und -vergütung.
Schadensersatz
Bei Verschulden des Auftraggebers, §§ 280, 286 BGB.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (35 Einträge)