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Musterschreiben

Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B, Muster

Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 1 VOB/B, § 6 Abs. 2 VOB/B, § 6 Abs. 6 VOB/B, § 642 BGB
Frist
Unverzüglich, in der Praxis binnen weniger Werktage
Absender
Auftragnehmer
Empfänger
Auftraggeber oder bevollmächtigte Bauleitung

Musterschreiben

Betreff: Behinderungsanzeige gemäß § 6 Abs. 1 VOB/B, Bauvorhaben [Objektbezeichnung], Los [Nummer]

[Firma]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

An
[Auftraggeber]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Ort], den [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir zeigen hiermit gemäß § 6 Abs. 1 VOB/B an, dass wir in der ordnungsgemäßen Ausführung unserer Leistung behindert sind.

1. Beginn der Behinderung
Die Behinderung besteht seit dem [Datum].

2. Hindernder Umstand
[Konkrete Beschreibung, z. B.: Die Vorleistung des Gewerks Estrich ist nicht fertiggestellt. Die Flächen im 2. Obergeschoss, Achsen A bis D, sind nicht belegreif. / Die Ausführungsplanung für die Position [Nummer] liegt uns bis heute nicht vor. / Der Zugang zum Baufeld ist durch [Umstand] versperrt.]

3. Betroffene Leistungen
Betroffen sind folgende Leistungen: [Positionen des Leistungsverzeichnisses, Bauabschnitte, Gewerke].

4. Auswirkungen auf den Bauablauf
Die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist bis zum [Datum] kann aus diesem Grund nicht eingehalten werden. Nach derzeitiger Einschätzung verschiebt sich die Fertigstellung um voraussichtlich [Anzahl] Werktage. Vorgehaltene Geräte und Personal sind: [Auflistung].

5. Verlangte Abhilfe
Wir bitten Sie, den hindernden Umstand bis zum [Kalenderdatum] zu beseitigen und uns die Wiederaufnahme der Arbeiten schriftlich anzuzeigen.

Wir behalten uns die Verlängerung der Ausführungsfristen nach § 6 Abs. 2 VOB/B sowie Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B und § 642 BGB ausdrücklich vor. Eine bezifferte Nachtragsforderung reichen wir nach, sobald die Dauer der Behinderung feststeht.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Name in Druckbuchstaben]

Anlagen: Bautagebuchauszug, Lichtbilder, Terminplan

Alle Angaben in eckigen Klammern ersetzen. Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, es deckt den Regelfall ab.

So füllen Sie das Schreiben aus

Unverzüglichkeit
Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern. Wer erst Wochen später anzeigt, verliert den Anspruch für den davorliegenden Zeitraum regelmäßig ganz.
Konkretheit
Pauschale Anzeigen wie es geht nicht weiter genügen nicht. Nennen Sie Ursache, betroffene Bauteile, Achsen oder Positionen und die konkrete Auswirkung auf den Ablauf.
Offenkundigkeit
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B entfällt die Anzeigepflicht, wenn dem Auftraggeber die Tatsachen offenkundig bekannt sind. Verlassen Sie sich nicht darauf, zeigen Sie trotzdem an.
Fortlaufende Dokumentation
Führen Sie täglich Bautagebuch mit Personal, Geräten und Stillstandszeiten. Ohne diese Dokumentation lässt sich die spätere Forderung nicht beziffern.
Ende der Behinderung
Zeigen Sie auch das Ende der Behinderung schriftlich an, § 6 Abs. 3 VOB/B. Erst damit ist der Zeitraum sauber abgegrenzt.
Diese Fehler machen das Schreiben wertlos
  • Verspätete Anzeige. Ansprüche für die Zeit vor der Anzeige gehen regelmäßig verloren.
  • Nur mündlicher Hinweis in der Baubesprechung, ohne Protokollierung und ohne Schreiben.
  • Keine Angabe der voraussichtlichen Bauzeitfolgen. Die Anzeige verliert dadurch ihre Warnfunktion.
  • Fehlender Vorbehalt von Mehrkosten. Die spätere Nachtragsforderung wird angreifbar.
  • Behinderung angezeigt, aber Ende der Behinderung nie mitgeteilt. Der Zeitraum bleibt unbestimmt.

Behinderung, Bauzeitverlängerung und Geld

Rechtsfolgen je nach Ursache der Behinderung.
UrsacheFristverlängerungGeldanspruch
Auftraggeber liefert Vorleistung nichtJa§ 642 BGB, § 6 Abs. 6 VOB/B
Fehlende Planung des AuftraggebersJa§ 642 BGB, § 6 Abs. 6 VOB/B
Streik, AussperrungJaKein Geldanspruch
Höhere Gewalt, ExtremwetterJaKein Geldanspruch
Eigene KapazitätsproblemeNeinKein Anspruch, eigener Verzug

Von der Anzeige zur bezifferten Forderung

Die Anzeige sichert den Anspruch dem Grunde nach. Der Höhe nach muss später bauablaufbezogen dargelegt werden, welche konkrete Störung welche Verzögerung und welche Mehrkosten verursacht hat. Gerichte verlangen dafür eine Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Ablauf, nicht bloß eine Pauschalrechnung.


FAQ

Häufige Fragen

Muss die Behinderungsanzeige schriftlich erfolgen?

§ 6 Abs. 1 VOB/B verlangt Schriftform. Eine E-Mail wird in der Praxis überwiegend als ausreichend angesehen, wenn der Zugang nachweisbar ist. Sicher ist der Versand per Einwurfeinschreiben zusätzlich zur E-Mail.

Was ist der Unterschied zwischen § 642 BGB und § 6 Abs. 6 VOB/B?

§ 642 BGB gewährt eine Entschädigung für Wartezeiten bei unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers, ohne Verschulden. § 6 Abs. 6 VOB/B setzt eine schuldhafte Pflichtverletzung voraus, erfasst dafür aber auch entgangenen Gewinn.

Gilt die Behinderungsanzeige auch im BGB-Bauvertrag?

Dort gibt es keine ausdrückliche Anzeigepflicht, aus der Kooperationspflicht folgt aber die Obliegenheit zur Warnung. Für den Anspruch nach § 642 BGB ist ein Verzug des Auftraggebers mit der Mitwirkung erforderlich, den Sie durch das Schreiben herbeiführen.

Weiterführend

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