Musterschreiben
Mahnung zur Schlussrechnung, Muster mit Verzugszinsen
- Rechtsgrundlage
- § 286 BGB, § 288 Abs. 2 BGB, § 288 Abs. 5 BGB, § 650g Abs. 4 BGB
- Frist
- 10 Kalendertage ab Zugang der Mahnung
- Absender
- Auftragnehmer, Bauunternehmen, Handwerksbetrieb
- Empfänger
- Auftraggeber nach Zugang der Schlussrechnung
Musterschreiben
Betreff: Mahnung, Schlussrechnung Nr. [Rechnungsnummer] vom [Datum], Bauvorhaben [Objektbezeichnung]
[Firma] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] An [Auftraggeber] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Ort], den [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, für das Bauvorhaben [Objektanschrift] haben wir Ihnen am [Datum] die Schlussrechnung Nr. [Rechnungsnummer] über [Betrag] Euro brutto übersandt. Die Leistung wurde am [Datum] abgenommen. Auf die Rechnung sind bislang [Betrag der Zahlungen] Euro eingegangen. Offen ist ein Betrag von [offener Betrag] Euro. Das in der Rechnung genannte Zahlungsziel ist am [Datum] abgelaufen. Wir mahnen die Zahlung hiermit an und setzen Ihnen eine Frist zur vollständigen Zahlung bis zum [Kalenderdatum]. Mit Ablauf des Zahlungsziels befinden Sie sich in Verzug. Wir berechnen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB sowie die Verzugskostenpauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, werden wir ohne weitere Ankündigung gerichtliche Schritte einleiten und die Forderung im Mahn- oder Klageverfahren geltend machen. Die dadurch entstehenden Kosten haben Sie zu tragen. [Optional bei laufendem Bauvorhaben: Zugleich weisen wir darauf hin, dass wir berechtigt sind, eine Sicherheit nach § 650f BGB zu verlangen und die Arbeiten bis zur Stellung der Sicherheit einzustellen.] Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name in Druckbuchstaben] Anlagen: Kopie der Schlussrechnung, Abnahmeprotokoll
Alle Angaben in eckigen Klammern ersetzen. Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, es deckt den Regelfall ab.
So füllen Sie das Schreiben aus
- Prüffähigkeit
- Die Schlussrechnung muss prüffähig sein, sonst wird sie nicht fällig. Bei Einheitspreisverträgen bedeutet das nachvollziehbare Aufmaße und Mengenansätze. Rügt der Auftraggeber die Prüffähigkeit nicht binnen 30 Tagen, kann er sich später regelmäßig nicht mehr darauf berufen.
- Verzugsbeginn
- Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein, § 286 Abs. 3 BGB. Bei Verbrauchern nur, wenn in der Rechnung darauf hingewiesen wurde. Ein konkretes Zahlungsziel in der Rechnung löst den Verzug bereits mit Ablauf dieses Datums aus.
- Zinssatz
- Zwischen Unternehmern 9 Prozentpunkte über Basiszins, gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, § 288 Abs. 1 und 2 BGB. Die 40-Euro-Pauschale gilt nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist.
- Fälligkeit nach § 650g Abs. 4 BGB
- Die Vergütung wird fällig nach Abnahme und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung. Fehlt die Abnahme, prüfen Sie die fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB.
- Mahnung ohne prüffähige Schlussrechnung. Die Forderung ist dann nicht fällig, Verzug tritt nicht ein.
- Zinssatz für Verbraucher und Unternehmer verwechselt. Eine überhöhte Zinsforderung schwächt die Position im Prozess.
- Mahnung vor Abnahme. Ohne Abnahme oder fiktive Abnahme ist der Werklohn regelmäßig noch nicht fällig.
- Verjährung übersehen. Werklohnforderungen verjähren in drei Jahren zum Jahresende, § 195 BGB.
- Kein Zugangsnachweis der Rechnung. Ohne Zugang beginnt weder Frist noch Verzug.
Verzugszinsen richtig berechnen
Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank festgesetzt und gilt jeweils ab dem 1. Januar und dem 1. Juli. Der Verzugszins ergibt sich aus Basiszins plus Zuschlag. Wechselt der Basiszins während des Verzugszeitraums, ist abschnittsweise zu rechnen. Unser Verzugszinsrechner nimmt diese Abschnittsbildung automatisch vor.
Nächster Schritt nach der Mahnung
| Stufe | Maßnahme | Wirkung |
|---|---|---|
| 1 | Mahnung mit Frist | Verzug, Zinsanspruch, Dokumentation |
| 2 | Anwaltliches Mahnschreiben | Kosten sind erstattungsfähig, Ernsthaftigkeit steigt |
| 3 | Sicherung nach § 650f BGB | Sicherheit oder Recht zur Leistungseinstellung |
| 4 | Mahnbescheid | Hemmt die Verjährung, kostengünstig |
| 5 | Zahlungsklage | Titel, Zwangsvollstreckung möglich |
FAQ
Häufige Fragen
Brauche ich eine Mahnung, damit Verzug eintritt?
Nicht zwingend. Bei einem kalendermäßig bestimmten Zahlungsziel tritt der Verzug automatisch mit Fristablauf ein, § 286 Abs. 2 BGB. Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung tritt er nach § 286 Abs. 3 BGB ein, gegenüber Verbrauchern nur bei entsprechendem Hinweis.
Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?
Der Verzugszins beträgt 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung und 5 Prozentpunkte gegenüber Verbrauchern. Der Basiszinssatz ändert sich halbjährlich, prüfen Sie ihn zum jeweiligen Stichtag.
Was tun, wenn der Auftraggeber die Prüffähigkeit rügt?
Prüfen Sie die Rüge inhaltlich. Ist sie berechtigt, reichen Sie die fehlenden Unterlagen nach, dann beginnt die Prüffrist neu. Eine pauschale Rüge ohne Angabe konkreter Defizite ist nach der Rechtsprechung unbeachtlich.
Weiterführend
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