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Musterschreiben

Zustandsfeststellung nach § 650g BGB verlangen, Muster

Rechtsgrundlage
§ 650g Abs. 1 BGB, § 650g Abs. 2 BGB, § 650g Abs. 3 BGB
Frist
Terminvorschlag mit angemessenem Vorlauf, in der Regel 10 Tage
Absender
Auftragnehmer nach verweigerter Abnahme
Empfänger
Besteller, Bauherr

Musterschreiben

Betreff: Verlangen einer gemeinsamen Zustandsfeststellung nach § 650g BGB, Bauvorhaben [Objektbezeichnung]

[Firma]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

An
[Besteller]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ und Ort]

[Ort], den [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben die vertraglich geschuldete Leistung am Objekt [Objektanschrift] am [Datum] fertiggestellt und Ihnen zur Abnahme angeboten. Mit Schreiben vom [Datum] haben Sie die Abnahme verweigert. [Alternative: Sie haben den Abnahmetermin am [Datum] nicht wahrgenommen und sich seither nicht geäußert.]

Wir verlangen daher gemäß § 650g Abs. 1 BGB eine gemeinsame Feststellung des Zustands der Leistung und schlagen hierfür folgenden Termin vor:

[Datum], [Uhrzeit], Treffpunkt [Ort auf der Baustelle].

Sollte Ihnen der Termin nicht möglich sein, teilen Sie uns bitte bis zum [Datum] zwei Alternativtermine innerhalb der folgenden zwei Wochen mit.

Wir weisen darauf hin, dass wir die Zustandsfeststellung gemäß § 650g Abs. 2 BGB einseitig vornehmen und Ihnen eine von uns unterschriebene Abschrift übersenden, wenn Sie dem Termin ohne Angabe eines wichtigen Grundes fernbleiben. In diesem Fall wird gemäß § 650g Abs. 3 BGB vermutet, dass ein danach auftretender offenkundiger Mangel, der in der Zustandsfeststellung nicht angegeben ist, nach der Feststellung entstanden ist und von Ihnen zu vertreten ist.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]
[Name in Druckbuchstaben]

Anlagen: Fertigstellungsanzeige vom [Datum], Abnahmeaufforderung vom [Datum]

Alle Angaben in eckigen Klammern ersetzen. Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, es deckt den Regelfall ab.

So füllen Sie das Schreiben aus

Anwendungsbereich
Das Verlangen setzt eine verweigerte Abnahme unter Angabe von Mängeln oder ein Fernbleiben des Bestellers voraus. Es ersetzt die Abnahme nicht, sichert aber den Zustand beweiskräftig.
Terminvorlauf
Der Termin muss dem Besteller zumutbar sein. Zehn Tage Vorlauf und ein Alternativterminangebot machen das Verlangen gerichtsfest.
Inhalt der Feststellung
Datum, Beteiligte, Bautenstand je Gewerk, festgestellte Mängel und Fotodokumentation. Beide Seiten unterschreiben, bei einseitiger Feststellung unterschreibt der Unternehmer und übersendet eine Abschrift.
Wirkung
Die Beweislastumkehr nach § 650g Abs. 3 BGB gilt nur für offenkundige Mängel, die nicht protokolliert wurden, und nicht gegenüber Verbrauchern, denen die Übergabe nicht erfolgt ist.
Diese Fehler machen das Schreiben wertlos
  • Termin ohne angemessenen Vorlauf angesetzt. Der Besteller kann sein Fernbleiben dann rechtfertigen.
  • Einseitige Feststellung ohne dokumentierte Einladung. Die Vermutungswirkung greift dann nicht.
  • Protokoll ohne Datum und ohne Fotos. Der Beweiswert sinkt erheblich.
  • Zustandsfeststellung mit der Abnahme verwechselt. Sie ersetzt die Abnahme nicht und macht die Vergütung allein nicht fällig.
  • Abschrift nicht übersandt. § 650g Abs. 2 BGB verlangt die Übersendung an den Besteller.

Zustandsfeststellung, Abnahme und Fälligkeit

Die Zustandsfeststellung ist ein Beweissicherungsinstrument, keine Abnahme. Die Vergütung wird nach § 650g Abs. 4 BGB erst mit Abnahme oder fiktiver Abnahme und prüffähiger Schlussrechnung fällig. Praktisch wirkt sie dennoch stark, weil sie dem Besteller die Möglichkeit nimmt, später Schäden aus der Nutzungsphase als Baumängel darzustellen.

Ablauf in vier Schritten

  • Fertigstellung anzeigen und zur Abnahme unter Fristsetzung auffordern
  • Bei Verweigerung gemeinsame Zustandsfeststellung mit Terminvorschlag verlangen
  • Termin durchführen, Bautenstand und Mängel protokollieren, beidseitig unterschreiben
  • Bei Fernbleiben einseitig feststellen, unterschreiben und Abschrift übersenden

FAQ

Häufige Fragen

Ersetzt die Zustandsfeststellung die Abnahme?

Nein. Sie dokumentiert nur den Zustand. Für die Fälligkeit der Vergütung brauchen Sie weiterhin eine Abnahme, eine fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB oder eine berechtigte Abnahmeverweigerung, die entfallen ist.

Was bringt die einseitige Feststellung konkret?

Für offenkundige Mängel, die im Protokoll nicht aufgeführt sind und später auftreten, wird vermutet, dass sie nach der Feststellung entstanden sind und vom Besteller zu vertreten sind. Das dreht die Beweislast in einem der häufigsten Streitpunkte um.

Gilt § 650g BGB auch bei VOB/B-Verträgen?

Ja, § 650g BGB ist gesetzliches Werkvertragsrecht und wird durch die VOB/B nicht abbedungen. Ergänzend gilt § 12 VOB/B für die Abnahme selbst.

Weiterführend

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