Musterschreiben
Bauvertrag kündigen, Muster nach § 8 Abs. 3 VOB/B
- Rechtsgrundlage
- § 8 Abs. 3 VOB/B, § 5 Abs. 4 VOB/B, § 648a BGB, § 650h BGB
- Frist
- Zuvor gesetzte Nachfrist mit Kündigungsandrohung, meist 10 bis 14 Tage
- Absender
- Auftraggeber
- Empfänger
- Auftragnehmer in Verzug oder bei schwerer Vertragsverletzung
Musterschreiben
Betreff: Kündigung des Bauvertrags vom [Datum] aus wichtigem Grund, Bauvorhaben [Objektbezeichnung]
[Ihr Vor- und Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] An [Firma des Auftragnehmers] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Ort], den [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, am [Datum] haben wir einen Bauvertrag über [Leistungsbeschreibung] am Objekt [Objektanschrift] geschlossen. Vereinbart war die Fertigstellung bis zum [Datum]. Mit Schreiben vom [Datum] habe ich Sie unter Fristsetzung bis zum [Datum] aufgefordert, [die Arbeiten wieder aufzunehmen und vertragsgemäß fortzuführen / die im Einzelnen bezeichneten Mängel zu beseitigen] und Ihnen für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs die Kündigung des Vertrages angedroht. Die Frist ist ohne die geforderte Leistung abgelaufen. Der Bautenstand ist seit dem [Datum] unverändert. Ich kündige den Bauvertrag hiermit aus wichtigem Grund gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B in Verbindung mit § 5 Abs. 4 VOB/B. [Alternative beim BGB-Bauvertrag: Ich kündige den Bauvertrag hiermit aus wichtigem Grund gemäß § 648a BGB. Die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ist mir nicht zumutbar, weil [Begründung].] Die Kündigung erfasst [den gesamten noch nicht erbrachten Teil der Leistung / die Teilleistung [Bezeichnung], § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 VOB/B]. Zur gemeinsamen Feststellung des Leistungsstandes schlage ich einen Aufmaß- und Zustandsfeststellungstermin am [Datum], [Uhrzeit], am Objekt [Anschrift] vor. Sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, werde ich den Leistungsstand einseitig unter Hinzuziehung eines Sachverständigen feststellen lassen. Bitte übergeben Sie bis zum [Datum] sämtliche Schlüssel, Pläne und Unterlagen und räumen Sie die Baustelle. Die Mehrkosten der Fertigstellung durch ein Drittunternehmen werde ich Ihnen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B in Rechnung stellen. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name in Druckbuchstaben] Anlagen: Fristsetzung mit Kündigungsandrohung vom [Datum], Lichtbilder Bautenstand
Alle Angaben in eckigen Klammern ersetzen. Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, es deckt den Regelfall ab.
So füllen Sie das Schreiben aus
- Kündigungsandrohung
- Ohne vorherige Fristsetzung mit ausdrücklicher Kündigungsandrohung ist die Kündigung nach § 8 Abs. 3 VOB/B unwirksam und wird in eine freie Kündigung umgedeutet, mit voller Vergütungspflicht.
- Schriftform
- § 650h BGB verlangt für die Kündigung des Bauvertrags die Schriftform. Eine E-Mail genügt nicht, es braucht ein eigenhändig unterschriebenes Original.
- Teilkündigung
- Die Kündigung kann auf einen abgrenzbaren Teil der Leistung beschränkt werden. Grenzen Sie diesen Teil exakt ab, sonst ist unklar, was noch geschuldet ist.
- Zustandsfeststellung
- Nach § 648a Abs. 4 BGB haben beide Seiten Anspruch auf gemeinsame Leistungsstandfeststellung. Verweigert eine Seite die Mitwirkung, trifft sie die Beweislast für den Zustand.
- Kündigung ohne vorherige Fristsetzung mit Kündigungsandrohung.
- Kündigung per E-Mail. Die Schriftform des § 650h BGB ist nicht gewahrt.
- Wichtiger Grund nur behauptet, nicht belegt. Bloße Unzufriedenheit trägt keine Kündigung.
- Kein Aufmaß nach Kündigung. Der Streit über den Leistungsstand wird dann unlösbar.
- Drittunternehmen ohne Vergleichsangebote beauftragt. Die Mehrkosten sind dann nur eingeschränkt erstattungsfähig.
Freie Kündigung oder Kündigung aus wichtigem Grund
| Kündigungsart | Voraussetzung | Vergütungsfolge |
|---|---|---|
| Freie Kündigung, § 648 BGB | Jederzeit möglich | Volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen |
| Wichtiger Grund, § 648a BGB | Unzumutbarkeit, Fristsetzung | Nur erbrachte Leistung, Mehrkostenersatz möglich |
| § 8 Abs. 3 VOB/B | Verzug, Mängel, Fristablauf | Nur erbrachte Leistung, Mehrkosten zulasten AN |
| § 650f Abs. 5 BGB | Sicherheit nicht gestellt | Vergütung abzüglich Ersparnis, Vermutung 5 Prozent |
Nach der Kündigung
Sichern Sie zuerst den Bautenstand mit Fotos und Aufmaß, holen Sie dann mindestens zwei Angebote für die Restfertigstellung ein und rechnen Sie die Mehrkosten erst ab, wenn sie tatsächlich angefallen sind. Die Gewährleistung für die bereits erbrachten Leistungen bleibt beim gekündigten Unternehmer.
FAQ
Häufige Fragen
Kann ich den Bauvertrag ohne Grund kündigen?
Ja, nach § 648 BGB ist die freie Kündigung jederzeit möglich. Der Unternehmer behält dann aber den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs, was sehr teuer werden kann.
Welche Frist ist vor der Kündigung angemessen?
Die Frist muss dem Auftragnehmer die Wiederaufnahme oder Nachbesserung realistisch ermöglichen. Bei Baustillstand sind 10 bis 14 Tage üblich, bei umfangreichen Mängeln entsprechend länger.
Wer trägt die Mehrkosten der Fertigstellung?
Bei berechtigter Kündigung aus wichtigem Grund der gekündigte Auftragnehmer, § 8 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B. Voraussetzung ist eine wirtschaftlich vertretbare Vergabe an das Drittunternehmen, belegt durch Vergleichsangebote.
Weiterführend
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