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VOB/B · Kündigung durch den Auftraggeber

§ 8 VOB/B, Kündigung durch den Auftraggeber: freie und Kündigung aus wichtigem Grund

Wortlaut, § 8 VOB/B
Absatz 1 Nr. 1
Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen.
Absatz 1 Nr. 2
Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Absatz 3 Nr. 1
Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen, wenn in den Fällen des § 4 Absatz 7 und 8 Nummer 1 und des § 5 Absatz 4 die gesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist.

Freie Kündigung oder wichtiger Grund

Die beiden Kündigungswege
KriteriumFreie Kündigung (Abs. 1)Wichtiger Grund (Abs. 3)
Voraussetzungkeine, jederzeit möglichPflichtverletzung und fruchtlose Frist
Vergütungvolle Vergütung abzüglich Ersparnisnur erbrachte Leistungen
Schadensersatzkein Anspruch des AuftraggebersMehrkosten der Fertigstellung ersatzfähig
RisikokalkulierbarUmdeutung in freie Kündigung bei fehlendem Grund

Die typischen wichtigen Gründe

  • Verzug mit Beginn oder Fertigstellung nach § 5 Abs. 4 VOB/B, nach Frist mit Kündigungsandrohung.
  • Mangelhafte Ausführung trotz Frist nach § 4 Abs. 7 VOB/B.
  • Unzulässige Weitervergabe an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B.
  • Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Auftragnehmers nach § 8 Abs. 2 VOB/B.

Formalie mit großer Wirkung

Die Kündigung bedarf nach § 8 Abs. 6 VOB/B der Schriftform. Eine E-Mail genügt nicht. Fehlt der wichtige Grund, wird die Kündigung regelmäßig in eine freie Kündigung umgedeutet, der Auftragnehmer behält dann seinen Vergütungsanspruch für die nicht erbrachte Leistung abzüglich ersparter Aufwendungen.

Was jetzt zu tun ist
  1. Pflichtverletzung konkret benennen und mit Frist plus Kündigungsandrohung abmahnen.
  2. Fristablauf und Baustellenzustand dokumentieren, idealerweise gemeinsame Zustandsfeststellung.
  3. Kündigung schriftlich und unterschrieben zustellen, Zugang nachweisen.
  4. Leistungsstand aufmaßgenau feststellen, er ist Grundlage der Abrechnung.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich ohne Abmahnung aus wichtigem Grund kündigen?

Nur ausnahmsweise, etwa bei schwerem Vertrauensbruch oder Insolvenz. Im Regelfall ist eine Frist mit Kündigungsandrohung zwingend.

Was passiert mit Gewährleistung für erbrachte Leistungen?

Sie bleibt bestehen. Für den gekündigten Teil ist eine Abnahme des Leistungsstands sinnvoll, damit Fristen und Beweislast klar sind.

Gilt § 8 VOB/B auch ohne wirksame Einbeziehung der VOB/B?

Nein. Dann gelten §§ 648, 648a BGB. Die freie Kündigung und die Kündigung aus wichtigem Grund existieren dort in ähnlicher Struktur.

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