Problem-Seite · Stadt
Bauverzug in Frankfurt am Main: Vertragsstrafe, Schadensersatz, Kündigung
Bauverzug in Frankfurt am Main, die typischen Fallmuster
Frankfurter Gewerbeprojekte haben oft feste Nutzungsstart-Termine mit Mietverträgen im Hintergrund. Verzugsschäden umfassen entgangene Mieten und Vertragsstrafen aus dem Mietvertrag, die weitergereicht werden können.
Betroffen sind vor allem Neubau- und Sanierungsprojekte in Europaviertel, Westend, Nordend, Sachsenhausen, Riedberg, Bahnhofsviertel.. Der Fachanwalt prüft im ersten Schritt, ob überhaupt Verzug vorliegt (§ 286 BGB), ob eine wirksame Vertragsstrafenklausel besteht und ob eine In-Verzug-Setzung mit Nachfrist erforderlich ist.
Wann liegt Bauverzug vor?
Verzug setzt eine fällige Leistung und meist eine Mahnung voraus. Ist im Bauvertrag ein verbindlicher Fertigstellungstermin genannt (nicht nur ein unverbindlicher Bauzeitenplan), gerät der Unternehmer mit dessen Ablauf automatisch in Verzug (§ 286 Abs. 2 BGB). Ein bloßer Rahmentermin reicht nicht.
Vertragsstrafe: Wirksamkeit prüfen
Vertragsstrafen sind nur wirksam, wenn sie klar und angemessen geregelt sind. Die Rechtsprechung deckelt sie bei AGB-Klauseln regelmäßig auf 5 Prozent der Auftragssumme (BGH VII ZR 210/01). Höher angesetzte Klauseln sind komplett unwirksam, nicht reduziert, dann bleibt nur der konkrete Schadensersatz.
Schadensersatz statt oder neben Vertragsstrafe
- Doppelte Miete oder Hotelkosten während der Verzögerung
- Zwischenfinanzierungszinsen der Baufinanzierung
- Entgangene Mieteinnahmen bei Investitionsobjekten
- Mehrkosten durch Verzögerung nachfolgender Gewerke
- Vertragsstrafen, die Sie selbst an Ihre Nachnutzer zahlen müssen
Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz angerechnet (§ 340 BGB). Wer 10.000 Euro Vertragsstrafe und 25.000 Euro Schaden hat, erhält insgesamt 25.000 Euro, nicht 35.000 Euro.
Kündigung aus wichtigem Grund
Bei erheblichem Verzug kann der Bauherr nach § 648a BGB außerordentlich kündigen. Voraussetzung: schriftliche Fristsetzung mit Kündigungsandrohung. Anschließend darf ein Drittunternehmer beauftragt werden, die Mehrkosten trägt der ursprüngliche Unternehmer. Bei VOB-Verträgen gilt § 8 Abs. 3 VOB/B.
Gerichtszuständigkeit in Frankfurt am Main
Bei Streitwerten über 5.000 Euro ist das Landgericht Frankfurt am Main zuständig, meist am Belegenheitsort des Grundstücks (§ 24 ZPO). Am Landgericht Frankfurt am Main sind Hochhaus- und Büroverzugsstreitigkeiten die Regel; die Baukammern kennen Bauablaufgutachten und wenden Störungsdokumentation nach § 6 VOB/B routiniert an.
Was Sie jetzt tun sollten
- Bauzeitenverlauf schriftlich mit Datum, Foto, Notiz dokumentieren
- Schriftliche Mahnung mit konkreter Frist (14 bis 30 Tage) versenden
- Alle Mehrkosten belegen, Miet-, Zins- und Folgekostenübersicht führen
- Vor Kündigung anwaltlich prüfen lassen, welche Kündigungsart wirtschaftlich sinnvoll ist
- Bei drohender Insolvenz des Unternehmers Sicherheit nach § 650f BGB verlangen
Rechtsgrundlagen und Ortsrecht
Zentral sind § 280, § 286, § 340, § 648, § 648a, § 650f BGB sowie § 5, § 6, § 8 VOB/B. Für öffentlich-rechtliche Fragen (Baugenehmigung, Nachbarrecht) gilt die Hessische Bauordnung (HBO).
FAQ
Häufige Fragen
Welches Gericht ist bei Bauverzug in Frankfurt am Main zuständig?
Für Streitwerte über 5.000 Euro das Landgericht Frankfurt am Main, meist mit spezialisierter Baukammer. Vor Klage prüft ein Fachanwalt, ob eine einstweilige Verfügung auf Sicherheit oder Weiterbau möglich ist.
Brauche ich eine Mahnung?
Bei kalendermäßig bestimmtem Fertigstellungstermin nicht (§ 286 Abs. 2 BGB). Sonst ja, mit konkreter Nachfrist, meist 14 bis 30 Tage.
Wie hoch darf die Vertragsstrafe sein?
In AGB regelmäßig maximal 5 Prozent der Auftragssumme (BGH VII ZR 210/01). Höhere Klauseln sind komplett unwirksam, es bleibt nur der konkrete Schadensersatz.
Kann ich Zwischenfinanzierungszinsen als Schaden geltend machen?
Ja, wenn sie kausal auf dem Verzug beruhen. Die Bankabrechnungen dienen als Beweis. Auch doppelte Miete und entgangene Mieteinnahmen sind erstattungsfähig.
Weiterführend
Ihr Fall verdient eine klare Antwort, noch heute.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen in 2 Minuten. Antwort binnen 24 Stunden. 100 % unverbindlich. Vermittlung an einen Fachanwalt aus dem Netzwerk von baurechtskompass.de.