HOAI und Architektenhonorar: Berechnung nach der Reform 2021

Was die HOAI regelt

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure strukturiert Planungsleistungen in Leistungsbilder und Leistungsphasen und ordnet ihnen Honorare zu. Das Honorar richtet sich klassisch nach drei Faktoren: den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens, der Honorarzone, die die Schwierigkeit des Projekts abbildet, und dem Anteil der erbrachten Leistungsphasen.

Die Leistungsphasen

Die HOAI teilt die Architektenleistung bei Gebäuden in neun Leistungsphasen. Jede Phase hat einen festen Prozentanteil am Gesamthonorar.

PhaseLeistungAnteil (Gebäude)
1Grundlagenermittlung2 Prozent
2Vorplanung7 Prozent
3Entwurfsplanung15 Prozent
4Genehmigungsplanung3 Prozent
5Ausführungsplanung25 Prozent
6Vorbereitung der Vergabe10 Prozent
7Mitwirkung bei der Vergabe4 Prozent
8Objektüberwachung32 Prozent
9Objektbetreuung2 Prozent

Wird nur ein Teil der Phasen beauftragt, kann auch nur der entsprechende Anteil abgerechnet werden. Ausführungsplanung und Objektüberwachung machen zusammen mehr als die Hälfte des Honorars aus.

Der Rechtsprechungswandel zur HOAI

Bis 2019 waren die Mindest- und Höchstsätze der HOAI verbindlich. Eine Vereinbarung unterhalb des Mindestsatzes war unwirksam, was sogenannte Aufstockungsklagen ermöglichte. Der EuGH hat mit Urteil vom 4. Juli 2019 (C-377/17) entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie verstossen. Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin die HOAI 2021 erlassen, die zum 1. Januar 2021 in Kraft trat und den verbindlichen Preisrahmen abgeschafft hat.

Honorar ohne Vereinbarung

Treffen die Parteien keine wirksame Honorarvereinbarung in Textform, gilt nach der HOAI 2021 der Basishonorarsatz als vereinbart. Dieser entspricht dem früheren Mindestsatz und wird anhand der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und der Leistungsphasen aus den HOAI-Tabellen ermittelt. Eine Honorarvereinbarung sollte deshalb stets in Textform und vor Beginn der Leistung getroffen werden.

Typische Streitpunkte

Streit entsteht häufig über die Höhe der anrechenbaren Kosten, die richtige Honorarzone, den Umfang der tatsächlich erbrachten Leistungsphasen und über Nachträge bei geänderter Planung. Auch die Frage, ob eine Honorarvereinbarung wirksam zustande gekommen ist, ist nach der Reform praktisch bedeutsam.


FAQ

Häufige Fragen

Wie wird das Architektenhonorar berechnet?

Nach den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und den erbrachten Leistungsphasen, abgelesen aus den HOAI-Tabellen, im Rahmen einer Honorarvereinbarung.

Sind die HOAI-Sätze noch verbindlich?

Nein. Seit dem EuGH-Urteil C-377/17 und der HOAI 2021 sind die Mindest- und Höchstsätze nicht mehr bindend, sie dienen nur noch als Orientierung.

Was gilt ohne Honorarvereinbarung?

Dann gilt der Basishonorarsatz als vereinbart, der dem früheren Mindestsatz entspricht und aus den HOAI-Tabellen ermittelt wird.

Was sind Leistungsphasen?

Die in der HOAI definierten Abschnitte der Planungs- und Überwachungsleistung, jeweils mit einem festen Honoraranteil. Bei Gebäuden gibt es neun Leistungsphasen.

Weiterführend

Passenden Fachanwalt finden

Über diese Plattform werden Sie an einen geprüften Fachanwalt für Baurecht in Ihrer Region vermittelt.

Die Vermittlung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Wir leiten Ihre Anfrage an einen geprüften Fachanwalt weiter.