Architektenrecht

Leistungsphasen HOAI (LPH 1–9)

Auch: HOAI-Leistungsphasen · LPH

Definition

Die HOAI gliedert die Architekten- und Ingenieurleistungen in neun Leistungsphasen – von der Grundlagenermittlung (LPH 1) bis zur Objektbetreuung (LPH 9). Jeder Phase ist ein prozentualer Honoraranteil zugeordnet, der die Grundlage der Honorarberechnung bildet.

Rechtsgrundlage: § 34 HOAI (Gebäude)

Übersicht (Gebäude, § 34 HOAI)

LPHBezeichnungAnteil
1Grundlagenermittlung2 %
2Vorplanung7 %
3Entwurfsplanung15 %
4Genehmigungsplanung3 %
5Ausführungsplanung25 %
6Vorbereitung der Vergabe10 %
7Mitwirkung bei der Vergabe4 %
8Objektüberwachung (Bauüberwachung)32 %
9Objektbetreuung2 %

Bedeutung im Vertrag

Welche Leistungsphasen geschuldet sind, ist zentrale vertragliche Frage. Nicht beauftragte Phasen werden vom Honorar abgezogen, Teilleistungen werden anteilig nach der Bewertungstabelle vergütet.

Abgrenzung

Grundleistungen
Standardumfang je Phase.
Besondere Leistungen
Zusätzlich beauftragte Leistungen, frei vereinbar.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (35 Einträge)