Öffentliches Baurecht
Grenzbebauung
Auch: Bauen an der Grenze · Grenzgarage
Grenzbebauung ist das Errichten eines Gebäudes unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Sie ist zulässig, wenn der Bebauungsplan sie festsetzt oder die Landesbauordnung sie ohne Einhaltung der Abstandsflächen erlaubt – etwa für Garagen und Nebengebäude bis zu bestimmten Wand- und Längenmaßen.
Planerische Grundlage
In Reihen- und Doppelhausgebieten ist die Grenzbebauung im Bebauungsplan festgesetzt oder ergibt sich aus § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich. Außerhalb solcher Lagen sind Abstandsflächen einzuhalten.
Garagen- und Nebengebäudeprivileg
Die Landesbauordnungen erlauben Garagen und Nebengebäude an der Grenze bis zu typischen Maßen: mittlere Wandhöhe meist 3 m, Länge je Nachbargrenze meist 9 m. Bei Überschreitung sind volle Abstandsflächen einzuhalten.
Ein Bauherr errichtet eine Doppelgarage von 10 m Länge direkt an der Grenze. Damit überschreitet er das Privileg nach BauO NRW um 1 m. Der Nachbar kann die Abstandsfläche einfordern – die Baugenehmigung ist angreifbar.
Verwandte Begriffe
Ausführliche Ratgeber
Stand: 16.6.2026 · Begriff im Glossar (56 Einträge)