Öffentliches Baurecht
Grenzbebauung
Auch: Bauen an der Grenze · Grenzgarage
Grenzbebauung ist das Errichten eines Gebäudes unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Sie ist zulässig, wenn der Bebauungsplan sie festsetzt oder die Landesbauordnung sie ohne Einhaltung der Abstandsflächen erlaubt, etwa für Garagen und Nebengebäude bis zu bestimmten Wand- und Längenmaßen.
Planerische Grundlage
In Reihen- und Doppelhausgebieten ist die Grenzbebauung im Bebauungsplan festgesetzt oder ergibt sich aus § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich. Außerhalb solcher Lagen sind Abstandsflächen einzuhalten.
Garagen- und Nebengebäudeprivileg
Die Landesbauordnungen erlauben Garagen und Nebengebäude an der Grenze bis zu typischen Maßen: mittlere Wandhöhe meist 3 m, Länge je Nachbargrenze meist 9 m. Bei Überschreitung sind volle Abstandsflächen einzuhalten.
Ein Bauherr errichtet eine Doppelgarage von 10 m Länge direkt an der Grenze. Damit überschreitet er das Privileg nach BauO NRW um 1 m. Der Nachbar kann die Abstandsfläche einfordern, die Baugenehmigung ist angreifbar.
Verwandte Begriffe
Ausführliche Ratgeber
Stand: 16.6.2026 · Begriff im Glossar (56 Einträge)