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Öffentliches Baurecht

Grenzbebauung

Auch: Bauen an der Grenze · Grenzgarage

Definition

Grenzbebauung ist das Errichten eines Gebäudes unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Sie ist zulässig, wenn der Bebauungsplan sie festsetzt oder die Landesbauordnung sie ohne Einhaltung der Abstandsflächen erlaubt, etwa für Garagen und Nebengebäude bis zu bestimmten Wand- und Längenmaßen.

Planerische Grundlage

In Reihen- und Doppelhausgebieten ist die Grenzbebauung im Bebauungsplan festgesetzt oder ergibt sich aus § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich. Außerhalb solcher Lagen sind Abstandsflächen einzuhalten.

Garagen- und Nebengebäudeprivileg

Die Landesbauordnungen erlauben Garagen und Nebengebäude an der Grenze bis zu typischen Maßen: mittlere Wandhöhe meist 3 m, Länge je Nachbargrenze meist 9 m. Bei Überschreitung sind volle Abstandsflächen einzuhalten.

Praxisbeispiel

Ein Bauherr errichtet eine Doppelgarage von 10 m Länge direkt an der Grenze. Damit überschreitet er das Privileg nach BauO NRW um 1 m. Der Nachbar kann die Abstandsfläche einfordern, die Baugenehmigung ist angreifbar.

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Stand: 16.6.2026 · Begriff im Glossar (56 Einträge)