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Öffentliches Baurecht

Bauvoranfrage

Auch: Vorbescheidsantrag · Bauvorbescheid

Definition

Die Bauvoranfrage ist ein vereinfachter Antrag, mit dem einzelne baurechtliche Fragen vor Stellung des Bauantrags verbindlich geklärt werden, z. B. die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Der erteilte Vorbescheid bindet die Bauaufsicht in der Regel drei Jahre.

Rechtsgrundlage: § 75 MBO, § 77 BauO NRW, Art. 71 BayBO

Wann sinnvoll?

  • Vor Grundstückskauf zur Klärung der Bebaubarkeit.
  • Bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich oder Außenbereich.
  • Zur Klärung von Maß und Art der Nutzung vor teurer Detailplanung.

Bindungswirkung

Der Vorbescheid bindet die Bauaufsicht für die entschiedenen Fragen, üblicherweise drei Jahre. Eine spätere Bauantragsentscheidung darf von ihm, ohne Änderung der Sach- oder Rechtslage, nicht abweichen.

Abgrenzung

Baugenehmigung
Vollständige Prüfung des Bauantrags, Voraussetzung der Bauausführung.
Bebauungsplan-Auskunft
Reine Information, keine Bindungswirkung.
Praxisbeispiel

Ein Investor stellt eine Bauvoranfrage zur Frage, ob auf einem Außenbereichs-Grundstück eine landwirtschaftliche Halle genehmigungsfähig ist. Der positive Vorbescheid sichert die Bebaubarkeit für drei Jahre.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (56 Einträge)