Öffentliches Baurecht

Bauvoranfrage

Auch: Vorbescheidsantrag · Bauvorbescheid

Definition

Die Bauvoranfrage ist ein vereinfachter Antrag, mit dem einzelne baurechtliche Fragen vor Stellung des Bauantrags verbindlich geklärt werden – z. B. die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Der erteilte Vorbescheid bindet die Bauaufsicht in der Regel drei Jahre.

Rechtsgrundlage: § 75 MBO, § 77 BauO NRW, Art. 71 BayBO

Wann sinnvoll?

  • Vor Grundstückskauf zur Klärung der Bebaubarkeit.
  • Bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich oder Außenbereich.
  • Zur Klärung von Maß und Art der Nutzung vor teurer Detailplanung.

Bindungswirkung

Der Vorbescheid bindet die Bauaufsicht für die entschiedenen Fragen, üblicherweise drei Jahre. Eine spätere Bauantragsentscheidung darf von ihm – ohne Änderung der Sach- oder Rechtslage – nicht abweichen.

Abgrenzung

Baugenehmigung
Vollständige Prüfung des Bauantrags – Voraussetzung der Bauausführung.
Bebauungsplan-Auskunft
Reine Information – keine Bindungswirkung.
Praxisbeispiel

Ein Investor stellt eine Bauvoranfrage zur Frage, ob auf einem Außenbereichs-Grundstück eine landwirtschaftliche Halle genehmigungsfähig ist. Der positive Vorbescheid sichert die Bebaubarkeit für drei Jahre.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)