Öffentliches Baurecht
Bauvoranfrage
Auch: Vorbescheidsantrag · Bauvorbescheid
Die Bauvoranfrage ist ein vereinfachter Antrag, mit dem einzelne baurechtliche Fragen vor Stellung des Bauantrags verbindlich geklärt werden – z. B. die Bebaubarkeit eines Grundstücks. Der erteilte Vorbescheid bindet die Bauaufsicht in der Regel drei Jahre.
Rechtsgrundlage: § 75 MBO, § 77 BauO NRW, Art. 71 BayBO
Wann sinnvoll?
- Vor Grundstückskauf zur Klärung der Bebaubarkeit.
- Bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich oder Außenbereich.
- Zur Klärung von Maß und Art der Nutzung vor teurer Detailplanung.
Bindungswirkung
Der Vorbescheid bindet die Bauaufsicht für die entschiedenen Fragen, üblicherweise drei Jahre. Eine spätere Bauantragsentscheidung darf von ihm – ohne Änderung der Sach- oder Rechtslage – nicht abweichen.
Abgrenzung
- Baugenehmigung
- Vollständige Prüfung des Bauantrags – Voraussetzung der Bauausführung.
- Bebauungsplan-Auskunft
- Reine Information – keine Bindungswirkung.
Ein Investor stellt eine Bauvoranfrage zur Frage, ob auf einem Außenbereichs-Grundstück eine landwirtschaftliche Halle genehmigungsfähig ist. Der positive Vorbescheid sichert die Bebaubarkeit für drei Jahre.
Verwandte Begriffe
Ausführliche Ratgeber
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)