Musterschreiben
Minderung der Vergütung erklären, Muster nach § 638 BGB
- Rechtsgrundlage
- § 634 Nr. 3 BGB, § 638 BGB, § 13 Abs. 6 VOB/B
- Frist
- Keine Frist für die Erklärung, Verjährung der Mängelrechte beachten
- Absender
- Besteller nach fruchtloser Fristsetzung
- Empfänger
- Auftragnehmer
Musterschreiben
Betreff: Minderung der Vergütung wegen nicht beseitigter Mängel, Vertrag vom [Datum]
[Ihr Vor- und Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] An [Firma des Auftragnehmers] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Ort], den [Datum] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom [Datum] habe ich Ihnen die Mängel am Objekt [Objektanschrift] angezeigt und Ihnen eine Frist zur Nacherfüllung bis zum [Datum] gesetzt. Die Frist ist fruchtlos abgelaufen. [Optional: Eine Nachbesserung ist zudem nicht mehr zumutbar, weil [Begründung].] Ich erkläre hiermit die Minderung der Vergütung gemäß § 638 BGB. Die Vergütung mindert sich um [Betrag] Euro. Der Minderungsbetrag ergibt sich wie folgt: - Vereinbarte Vergütung: [Betrag] Euro - Wert der mangelhaften Leistung: [Betrag] Euro - Minderungsbetrag: [Betrag] Euro [Alternative Berechnung: Der Minderungsbetrag entspricht den voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten von [Betrag] Euro nach dem beigefügten Angebot der Firma [Name] vom [Datum].] Die noch offene Schlussrechnung vom [Datum] über [Betrag] Euro reduziert sich damit auf [Betrag] Euro. Diesen Betrag habe ich am [Datum] überwiesen. [Alternative bei bereits gezahlter Vergütung: Ich fordere Sie auf, den zu viel gezahlten Betrag von [Betrag] Euro bis zum [Kalenderdatum] auf das Konto [IBAN] zurückzuzahlen.] Weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name in Druckbuchstaben] Anlagen: Mängelrüge vom [Datum], Kostenschätzung, Lichtbilder
Alle Angaben in eckigen Klammern ersetzen. Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, es deckt den Regelfall ab.
So füllen Sie das Schreiben aus
- Bindungswirkung
- Die Minderung ist eine Gestaltungserklärung. Ist sie zugegangen, können Sie nicht mehr zur Selbstvornahme oder zum Rücktritt wechseln. Wählen Sie erst, wenn Sie die Sanierungskosten kennen.
- Berechnung
- Gesetzlicher Maßstab ist das Verhältnis von Wert mit und ohne Mangel. In der Praxis werden regelmäßig die Mangelbeseitigungskosten als Schätzgrundlage angesetzt, solange sie nicht unverhältnismäßig sind.
- Merkantiler Minderwert
- Bleibt trotz Sanierung ein Wertverlust am Objekt zurück, etwa nach einem Wasserschaden, kann dieser zusätzlich angesetzt werden. Dafür ist meist ein Sachverständigengutachten nötig.
- Unverhältnismäßigkeit
- Die Minderung ist auch dann möglich, wenn der Auftragnehmer die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten nach § 635 Abs. 3 BGB verweigern darf. Dann ist sie oft der einzig verbleibende Weg.
- Minderung ohne vorherige Fristsetzung zur Nacherfüllung. Der Anspruch besteht dann in der Regel nicht.
- Betrag frei gegriffen. Ohne nachvollziehbare Berechnung wird die Minderung im Prozess auf einen geringeren Betrag zusammengestrichen.
- Minderung erklärt und später doch selbst saniert. Die Kosten der Selbstvornahme sind dann nicht mehr erstattungsfähig.
- Verjährung übersehen. Mängelansprüche am Bauwerk verjähren in fünf Jahren nach Abnahme, bei VOB/B-Verträgen regelmäßig in vier Jahren.
- Mangelfolgeschäden nicht vorbehalten. Diese Ansprüche sind von der Minderung nicht abgedeckt.
Minderung, Selbstvornahme oder Schadensersatz
| Ziel | Passendes Recht | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Mangel soll weg, Geld vorstrecken vermeiden | Kostenvorschuss § 637 Abs. 3 BGB | Fristablauf |
| Mangel bleibt, Preis soll sinken | Minderung § 638 BGB | Fristablauf |
| Zusätzliche Schäden ersetzen | Schadensersatz § 636 BGB | Vertretenmüssen |
| Vertrag rückabwickeln | Rücktritt § 636 BGB | Erhebliche Pflichtverletzung |
Wenn die Rechnung bereits bezahlt ist
Ist die Vergütung schon gezahlt, richtet sich der Anspruch auf Rückzahlung des Mehrbetrags, § 638 Abs. 4 BGB. Setzen Sie dafür eine eigene Zahlungsfrist und mahnen Sie anschließend, damit Verzugszinsen laufen.
FAQ
Häufige Fragen
Wie berechnet man den Minderungsbetrag?
Nach § 638 Abs. 3 BGB im Verhältnis des Werts der mangelfreien zur mangelhaften Leistung. Praktisch werden meist die Mangelbeseitigungskosten angesetzt, weil sie den Wertverlust regelmäßig zutreffend abbilden und leichter zu belegen sind.
Kann ich nach der Minderung noch nachbessern lassen?
Auf Kosten des Auftragnehmers nicht mehr. Die Minderung ist bindend und verbraucht das Wahlrecht. Sie können den Mangel selbstverständlich auf eigene Kosten beseitigen lassen.
Gilt die Minderung auch bei VOB/B-Verträgen?
Ja, § 13 Abs. 6 VOB/B sieht die Minderung vor, allerdings nur unter engeren Voraussetzungen, insbesondere bei unzumutbarer Beseitigung oder unverhältnismäßig hohen Kosten.
Weiterführend
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