Musterschreiben
Antrag auf selbstständiges Beweisverfahren, Muster
- Rechtsgrundlage
- § 485 ZPO, § 487 ZPO, § 493 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB
- Frist
- Vor Sanierung, spätestens vor Ablauf der Verjährung
- Absender
- Antragsteller, meist Bauherr oder Auftragnehmer
- Empfänger
- Zuständiges Amts- oder Landgericht
Musterschreiben
Betreff: Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens
An das [Amtsgericht / Landgericht] [Ort] [Straße und Hausnummer] [PLZ und Ort] [Ort], den [Datum] Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens In Sachen [Vor- und Nachname, Anschrift des Antragstellers] - Antragsteller - gegen [Firma, gesetzlicher Vertreter, Anschrift des Antragsgegners] - Antragsgegner - wegen Baumängeln am Objekt [Objektanschrift] beantrage ich, durch Einholung eines schriftlichen Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für [Fachgebiet, z. B. Schäden an Gebäuden] Beweis zu erheben über folgende Fragen: 1. Weist [Bauteil, Ort] folgenden Zustand auf: [Beschreibung des Mangelsymptoms]? 2. Worauf beruht dieser Zustand technisch? 3. Entspricht die Ausführung den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere [DIN-Norm]? 4. Welche Maßnahmen sind zur Beseitigung erforderlich? 5. Welche Kosten entstehen für diese Maßnahmen einschließlich Nebenkosten und Umsatzsteuer? 6. Verbleibt nach ordnungsgemäßer Beseitigung ein merkantiler Minderwert und in welcher Höhe? Begründung: Der Antragsteller hat den Antragsgegner mit [Leistungsbeschreibung] am Objekt [Anschrift] beauftragt. Der Vertrag datiert vom [Datum]. Die Leistung wurde am [Datum] [abgenommen / fertiggestellt]. Seit [Datum] zeigen sich folgende Mangelerscheinungen: [Beschreibung]. Mit Schreiben vom [Datum] hat der Antragsteller den Antragsgegner unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufgefordert. Der Antragsgegner hat [nicht reagiert / die Mangelbeseitigung mit Schreiben vom [Datum] abgelehnt]. Der Antragsteller hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung im Sinne des § 485 Abs. 2 ZPO, weil die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann. Zudem droht der Verlust des Beweismittels, weil die Mängel zur Vermeidung weiterer Schäden zeitnah beseitigt werden müssen. Der Streitwert wird vorläufig auf [Betrag] Euro geschätzt. [Unterschrift] [Name in Druckbuchstaben] Anlagen: Bauvertrag, Mängelrüge vom [Datum], Lichtbilder, Kostenangebot
Alle Angaben in eckigen Klammern ersetzen. Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, es deckt den Regelfall ab.
So füllen Sie das Schreiben aus
- Beweisfragen
- Fragen Sie nach Zustand, Ursache, Regelverstoß, Beseitigungsmaßnahme und Kosten. Wer nur nach dem Vorliegen eines Mangels fragt, erhält ein Gutachten, das für die Bezifferung der Klage nicht ausreicht.
- Zuständigkeit
- Zuständig ist das Gericht, das für die Hauptsache zuständig wäre, § 486 ZPO. Bei Streitwerten bis 5.000 Euro das Amtsgericht, darüber das Landgericht mit Anwaltszwang.
- Anwaltszwang
- Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, § 78 ZPO. Da Baumängelstreitigkeiten regelmäßig über 5.000 Euro liegen, ist anwaltliche Vertretung in der Praxis die Regel.
- Verjährungshemmung
- Die Zustellung des Antrags hemmt die Verjährung, § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB. Die Hemmung endet sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens, § 204 Abs. 2 BGB. Behalten Sie diesen Zeitpunkt im Blick.
- Kostenvorschuss
- Das Gericht fordert einen Auslagenvorschuss für den Sachverständigen an, meist zwischen 2.000 und 6.000 Euro. Ohne Einzahlung wird der Gutachtenauftrag nicht erteilt.
- Saniert, bevor der Zustand gerichtlich gesichert wurde. Der Beweis ist dann unwiederbringlich vernichtet.
- Beweisfragen zu eng gefasst. Fehlt die Frage nach den Beseitigungskosten, ist das Gutachten für die Klage kaum verwertbar.
- Falscher Antragsgegner. Bei mehreren Beteiligten sollten Unternehmer und Planer gemeinsam einbezogen werden.
- Kostenvorschuss nicht eingezahlt. Das Verfahren bleibt liegen und die Verjährungshemmung läuft ins Leere.
- Nach Abschluss des Verfahrens zu lange gewartet. Die Hemmung endet sechs Monate nach Verfahrensende.
Wann sich das Verfahren lohnt
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Mangel unter etwa 3.000 Euro, Gegner reagiert | Privatgutachten oder Einigung |
| Mangel ab etwa 10.000 Euro, Gegner bestreitet | Selbstständiges Beweisverfahren |
| Sanierung eilt, Ursache streitig | Selbstständiges Beweisverfahren, dann sanieren |
| Verjährung droht in wenigen Wochen | Antrag sofort einreichen, hemmt die Verjährung |
| Mehrere Beteiligte, Verantwortung unklar | Verfahren gegen alle Beteiligten |
Wirkung im späteren Prozess
Nach § 493 ZPO steht das im selbstständigen Beweisverfahren eingeholte Gutachten einer Beweisaufnahme im Hauptprozess gleich. Das Verfahren ersetzt damit einen erheblichen Teil des späteren Rechtsstreits und führt in der Praxis häufig zur außergerichtlichen Einigung, sobald das Gutachten vorliegt.
FAQ
Häufige Fragen
Was kostet ein selbstständiges Beweisverfahren?
Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und gegebenenfalls Anwaltsgebühren zusammen. Bei einem Streitwert von 30.000 Euro liegt die Gesamtsumme in der Praxis meist zwischen 5.000 und 9.000 Euro, abhängig vom Aufwand des Gutachtens.
Wer trägt die Kosten am Ende?
Im selbstständigen Beweisverfahren zahlt zunächst der Antragsteller. Die endgültige Kostenverteilung richtet sich nach dem Ausgang des Hauptsacheverfahrens. Kommt es nicht zur Klage, kann eine Kostenentscheidung nach § 494a ZPO beantragt werden.
Hemmt der Antrag wirklich die Verjährung?
Ja, ab Zustellung des Antrags an den Gegner, § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB. Reichen Sie den Antrag daher rechtzeitig vor Ablauf der fünfjährigen Frist ein und zahlen Sie den Vorschuss zügig ein, damit die Zustellung nicht verzögert wird.
Weiterführend
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