Bauvertrag & VOB

Sicherheitseinbehalt

Auch: Gewährleistungseinbehalt · Bareinbehalt

Definition

Sicherheitseinbehalt ist der Teil der Vergütung, den der Besteller bis zur mangelfreien Vertragserfüllung oder bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückbehält. Üblich sind 5 % Vertragserfüllung und 5 % Gewährleistung, im Verbraucherbauvertrag auf 5 % der Vergütung gedeckelt.

Rechtsgrundlage: § 17 VOB/B, § 650m BGB

Arten und Höhe

  • Vertragserfüllungseinbehalt – bis Abnahme (üblich 5 %).
  • Gewährleistungseinbehalt – bis Ablauf der Gewährleistung (üblich 5 %, in der Praxis 3–5 %).
  • Verbraucherbauvertrag: maximal 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung (§ 650m Abs. 2 BGB).

Ablösung

Der Unternehmer kann den Bareinbehalt regelmäßig durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines tauglichen Kreditinstituts ablösen – Auszahlung gegen Vorlage der Bürgschaft.

Abgrenzung

Vertragserfüllungsbürgschaft
Bürgschaftsleistung statt Bareinbehalt vor Abnahme.
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Verschärfte Form – nur eingeschränkt zulässig.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (35 Einträge)