Bauvertrag & VOB
Sicherheitseinbehalt
Auch: Gewährleistungseinbehalt · Bareinbehalt
Definition
Sicherheitseinbehalt ist der Teil der Vergütung, den der Besteller bis zur mangelfreien Vertragserfüllung oder bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückbehält. Üblich sind 5 % Vertragserfüllung und 5 % Gewährleistung, im Verbraucherbauvertrag auf 5 % der Vergütung gedeckelt.
Rechtsgrundlage: § 17 VOB/B, § 650m BGB
Arten und Höhe
- Vertragserfüllungseinbehalt – bis Abnahme (üblich 5 %).
- Gewährleistungseinbehalt – bis Ablauf der Gewährleistung (üblich 5 %, in der Praxis 3–5 %).
- Verbraucherbauvertrag: maximal 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung (§ 650m Abs. 2 BGB).
Ablösung
Der Unternehmer kann den Bareinbehalt regelmäßig durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines tauglichen Kreditinstituts ablösen – Auszahlung gegen Vorlage der Bürgschaft.
Abgrenzung
- Vertragserfüllungsbürgschaft
- Bürgschaftsleistung statt Bareinbehalt vor Abnahme.
- Bürgschaft auf erstes Anfordern
- Verschärfte Form – nur eingeschränkt zulässig.
Verwandte Begriffe
Vertragserfüllungsbürgschaft
Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Anspruch des Bestellers auf vertragsgemäße Werkleistung bis zur Abnahme ab. Übliche Höhe sind 5 % der Auftragssumme; bei zu hoher AGB-mäßiger Vereinbarung droht Unwirksamkeit nach § 307 BGB.
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Die Bürgschaft auf erstes Anfordern verpflichtet den Bürgen, auf bloße Zahlungsaufforderung des Gläubigers zu leisten, ohne dass dieser den Sicherungsfall zunächst beweisen muss. Streit über Berechtigung wird in einen späteren Rückforderungsprozess verlagert.
Abnahme
Die Abnahme ist die körperliche Entgegennahme des Bauwerks verbunden mit der Erklärung, dass die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Sie ist nach § 640 BGB die zentrale Zäsur im Bauvertrag und löst Vergütungsfälligkeit, Beweislastumkehr und den Lauf der Gewährleistungsfrist aus.
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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (35 Einträge)