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Bauvertrag & VOB

Sicherheitseinbehalt

Auch: Gewährleistungseinbehalt · Bareinbehalt

Definition

Sicherheitseinbehalt ist der Teil der Vergütung, den der Besteller bis zur mangelfreien Vertragserfüllung oder bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückbehält. Üblich sind 5 % Vertragserfüllung und 5 % Gewährleistung, im Verbraucherbauvertrag auf 5 % der Vergütung gedeckelt.

Rechtsgrundlage: § 17 VOB/B, § 650m BGB

Arten und Höhe

  • Vertragserfüllungseinbehalt, bis Abnahme (üblich 5 %).
  • Gewährleistungseinbehalt, bis Ablauf der Gewährleistung (üblich 5 %, in der Praxis 3-5 %).
  • Verbraucherbauvertrag: maximal 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung (§ 650m Abs. 2 BGB).

Ablösung

Der Unternehmer kann den Bareinbehalt regelmäßig durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines tauglichen Kreditinstituts ablösen, Auszahlung gegen Vorlage der Bürgschaft.

Abgrenzung

Vertragserfüllungsbürgschaft
Bürgschaftsleistung statt Bareinbehalt vor Abnahme.
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Verschärfte Form, nur eingeschränkt zulässig.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (56 Einträge)