Bauvertrag & VOB
Vertragserfüllungsbürgschaft
Auch: Erfüllungsbürgschaft
Definition
Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Anspruch des Bestellers auf vertragsgemäße Werkleistung bis zur Abnahme ab. Übliche Höhe sind 5 % der Auftragssumme; bei zu hoher AGB-mäßiger Vereinbarung droht Unwirksamkeit nach § 307 BGB.
Rechtsgrundlage: § 17 VOB/B, §§ 765 ff. BGB
Sicherungszweck
Sichert insbesondere die Erfüllung der Hauptleistungspflicht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Rückforderung von Überzahlungen vor Abnahme.
AGB-Grenzen
- Höhe von mehr als 10 % der Auftragssumme regelmäßig unangemessen.
- Kombination mit Bareinbehalt nur in engen Grenzen zulässig.
- Bürgschaft auf erstes Anfordern in AGB unwirksam (BGH-Rechtsprechung).
Rückgabe
Mit Abnahme fällt der Sicherungszweck weg – die Bürgschaft ist herauszugeben, wenn keine offenen Vertragsansprüche bestehen.
Abgrenzung
- Gewährleistungsbürgschaft
- Sichert Mängelansprüche NACH Abnahme.
- Sicherheitseinbehalt
- Bareinbehalt statt Bürgschaft.
Verwandte Begriffe
Sicherheitseinbehalt
Sicherheitseinbehalt ist der Teil der Vergütung, den der Besteller bis zur mangelfreien Vertragserfüllung oder bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zurückbehält. Üblich sind 5 % Vertragserfüllung und 5 % Gewährleistung, im Verbraucherbauvertrag auf 5 % der Vergütung gedeckelt.
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Die Bürgschaft auf erstes Anfordern verpflichtet den Bürgen, auf bloße Zahlungsaufforderung des Gläubigers zu leisten, ohne dass dieser den Sicherungsfall zunächst beweisen muss. Streit über Berechtigung wird in einen späteren Rückforderungsprozess verlagert.
Bauhandwerkersicherung
Die Bauhandwerkersicherung ist ein gesetzlicher Anspruch des Bauunternehmers gegen den Besteller auf Stellung einer Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung. Sie schützt vor Insolvenzrisiken und ist eines der schärfsten Druckmittel des Unternehmers im laufenden Bauvertrag.
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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (35 Einträge)