Bauvertrag & VOB

Vertragserfüllungsbürgschaft

Auch: Erfüllungsbürgschaft

Definition

Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Anspruch des Bestellers auf vertragsgemäße Werkleistung bis zur Abnahme ab. Übliche Höhe sind 5 % der Auftragssumme; bei zu hoher AGB-mäßiger Vereinbarung droht Unwirksamkeit nach § 307 BGB.

Rechtsgrundlage: § 17 VOB/B, §§ 765 ff. BGB

Sicherungszweck

Sichert insbesondere die Erfüllung der Hauptleistungspflicht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung und Rückforderung von Überzahlungen vor Abnahme.

AGB-Grenzen

  • Höhe von mehr als 10 % der Auftragssumme regelmäßig unangemessen.
  • Kombination mit Bareinbehalt nur in engen Grenzen zulässig.
  • Bürgschaft auf erstes Anfordern in AGB unwirksam (BGH-Rechtsprechung).

Rückgabe

Mit Abnahme fällt der Sicherungszweck weg – die Bürgschaft ist herauszugeben, wenn keine offenen Vertragsansprüche bestehen.

Abgrenzung

Gewährleistungsbürgschaft
Sichert Mängelansprüche NACH Abnahme.
Sicherheitseinbehalt
Bareinbehalt statt Bürgschaft.

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Stand: 4.6.2026 · Begriff im Glossar (35 Einträge)