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BGB · Selbstvornahme

§ 637 BGB, Mangel selbst beseitigen und Kosten ersetzt bekommen

Wortlaut, § 637 BGB
Absatz 1
Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert.
Absatz 2
§ 323 Absatz 2 findet entsprechende Anwendung. Der Bestimmung einer Frist bedarf es auch dann nicht, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Besteller unzumutbar ist.
Absatz 3
Der Besteller kann von dem Unternehmer für die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen Vorschuss verlangen.

Der Kostenvorschuss ist der stärkere Hebel

Absatz 3 wird in der Praxis unterschätzt. Statt die Sanierung vorzufinanzieren und später zu klagen, verlangen Sie den Vorschuss auf Basis eines Kostenangebots oder Gutachtens. Der Anspruch ist zweckgebunden, nicht verbrauchte Beträge sind nach Abschluss der Arbeiten abzurechnen und zurückzuzahlen.

Was erforderlich bedeutet

  • Maßstab ist, was ein wirtschaftlich vernünftiger Besteller in derselben Lage aufwenden würde.
  • Erfasst sind Handwerkerkosten, Gerüst, Nebenarbeiten, Entsorgung und Umsatzsteuer bei tatsächlicher Ausführung.
  • Auch Gutachter- und Öffnungskosten zur Mangelfeststellung sind ersatzfähig.
  • Sowieso-Kosten und Verbesserungen über das Bausoll hinaus sind abzuziehen.

Typische Fehler, die den Anspruch kosten

Fehler und Folge
FehlerRechtsfolge
Keine oder zu kurze FristAnspruch entfällt, Selbstvornahme auf eigene Kosten
Beseitigung vor FristablaufRecht zur zweiten Andienung verletzt
Keine Beweissicherung vor SanierungMangel später nicht mehr nachweisbar
Pauschale Rüge ohne SymptombeschreibungFrist läuft nicht wirksam an
Was jetzt zu tun ist
  1. Mangel dokumentieren, idealerweise durch Fotos und ein selbstständiges Beweisverfahren.
  2. Nacherfüllung unter angemessener Frist verlangen und Selbstvornahme ausdrücklich androhen.
  3. Nach Fristablauf Kostenvoranschlag einholen und Vorschuss nach § 637 Abs. 3 BGB fordern.
  4. Nach Sanierung über den Vorschuss abrechnen und Belege aufbewahren.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange ist eine angemessene Frist?

Bei üblichen Baumängeln sind zwei bis vier Wochen angemessen. Entscheidend sind Umfang der Arbeiten, Materialbeschaffung und Dringlichkeit, etwa bei eindringendem Wasser.

Muss ich den Vorschuss tatsächlich verwenden?

Ja. Der Vorschuss ist zweckgebunden. Wird der Mangel in angemessener Zeit nicht beseitigt, kann der Unternehmer Rückzahlung verlangen.

Gilt § 637 BGB auch im VOB/B-Vertrag?

Dort regelt § 13 Abs. 5 VOB/B die Ersatzvornahme mit eigener Fristenlogik. Die Grundstruktur, erst Frist, dann Selbstvornahme, ist dieselbe.

Weiterführend

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