Für wen?

Anwalt für Architekten und Ingenieure, Honorar und Haftung

HOAI nach der EuGH-Entscheidung

Seit der EuGH-Entscheidung 2019 sind die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht mehr verbindlich. Sie dienen aber weiterhin als Orientierung, insbesondere wenn keine wirksame Honorarvereinbarung getroffen wurde, dann gilt die taxmäßige Vergütung als üblich. Die Architektenhonorarverordnung 2021 wurde an die EuGH-Vorgaben angepasst.

Honorardurchsetzung, prüffähige Schlussrechnung

Wie beim Bauunternehmer wird das Honorar erst mit prüffähiger Schlussrechnung fällig. Anrechenbare Kosten, Honorarzone, Leistungsphasen und Zuschläge müssen nachvollziehbar dargestellt sein. Häufige Schwachstelle: gemischte Bezugsgrößen und unklare Leistungsabgrenzung.

Häufige Mandatsthemen

  • Honorarstreitigkeiten und HOAI-Auslegung
  • Haftung für Planungs- und Überwachungsfehler
  • Kündigung des Architektenvertrags
  • Urheberrecht und Verwertungsrechte am Entwurf
  • Streit über Leistungsphasen-Abgrenzung
  • Beratung zur Berufshaftpflicht und zum Versicherungsschutz

Haftungsabwehr und Berufshaftpflicht

Bei Inanspruchnahme ist die Berufshaftpflicht früh einzubinden, meist innerhalb der vereinbarten Anzeigefrist. Der Versicherer steuert die Verteidigung. Vor der Aufnahme von Verhandlungen sollte immer Rücksprache erfolgen, da unkoordinierte Erklärungen Deckungsverluste auslösen können.

Bauüberwachung, das große Risiko

Pflichtwidrige Bauüberwachung ist ein zentrales Haftungsfeld. Wer Stichproben nicht dokumentiert, kann den geschuldeten Kontrollumfang nicht beweisen. Strukturierte Bautagebücher und Fotodokumentation sind sowohl Schutz als auch Voraussetzung erfolgreicher Verteidigung im Streitfall.


FAQ

Häufige Fragen

Sind HOAI-Mindestsätze noch gültig?

Nicht mehr verbindlich. Sie dienen als Auslegungshilfe und Orientierung für die übliche Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB.

Wie werde ich für Bauüberwachung bezahlt?

Leistungsphase 8 nach HOAI, prozentual am Gesamthonorar, je nach Honorarzone 30 bis 35 Prozent.

Wer haftet bei Planungsfehler?

Der Architekt nach §§ 633, 634 BGB. Die Berufshaftpflicht deckt im Rahmen der Versicherungssumme.

Wann verjährt mein Honoraranspruch?

Drei Jahre zum Jahresende nach Fälligkeit (§ 195 BGB).

Weiterführend

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