Kosten

Streitwert bei Baumängeln, wie der Wert berechnet wird

Grundregel, Mängelbeseitigungskosten

Bei Klagen auf Nacherfüllung oder Vorschuss zur Selbstvornahme entspricht der Streitwert den voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten. Diese werden vom Sachverständigen geschätzt, meist netto, da der Bauherr vorsteuerabzugsberechtigt sein kann. Ein realistisches Kostengutachten ist die Grundlage.

Wertminderung statt Nachbesserung

Wird die Nacherfüllung verweigert oder ist sie unverhältnismäßig, kann der Bauherr Minderung verlangen (§ 638 BGB). Streitwert ist hier die Wertdifferenz zwischen mangelfreier und mangelhafter Leistung, häufig deutlich niedriger als die Beseitigungskosten.

Mehrere Mängel werden addiert

Werden in einer Klage mehrere Mängel verfolgt, addiert sich der Streitwert (§ 5 ZPO). Wer 15.000 Euro Estrich, 10.000 Euro Dach und 5.000 Euro Schallschutz geltend macht, kommt auf 30.000 Euro Streitwert.

Beispielrechnung

SachverhaltStreitwertAnwalt 1. Instanz
Estrich-Mangel, geschätzt 12.000 €12.000 €rund 2.500 €
Dachundichtigkeit, geschätzt 25.000 €25.000 €rund 3.500 €
Komplettsanierung Feuchtigkeit, 80.000 €80.000 €rund 7.000 €
Streit über Wertminderung 8.000 €8.000 €rund 2.000 €

Wie Sie Streitwert reduzieren können

Eine realistische Schätzung statt überhöhter Kostenforderungen senkt die Kosten erheblich. Wer das Verfahren auf einen Mangel beschränkt, kann später nachklagen, hält aber den ersten Prozess klein. Im selbständigen Beweisverfahren ist der Streitwert zunächst niedriger, auch das kann taktisch sinnvoll sein.


FAQ

Häufige Fragen

Ist die Bausumme der Streitwert?

Nein. Maßgeblich sind die Mängelbeseitigungskosten oder die Wertminderung.

Kann ich den Streitwert nachträglich erhöhen?

Ja, durch Klageerweiterung. Es entstehen aber zusätzliche Gebühren.

Was ist das selbständige Beweisverfahren?

Ein vorgeschaltetes Verfahren zur Beweissicherung. Der Streitwert ist zunächst niedriger als bei der Hauptsacheklage.

Wer schätzt die Beseitigungskosten?

Ein bauerfahrener Sachverständiger. Privatgutachten ab ca. 1.500 Euro, gerichtliches Gutachten je nach Aufwand 3.000 bis 15.000 Euro.

Weiterführend

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