Bauvertrag & VOB

Stundenlohnvertrag

Auch: Regiearbeit · Stundenlohnarbeit

Definition

Beim Stundenlohnvertrag wird die Bauleistung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand des Unternehmers vergütet. Er kommt vor allem für nicht vorhersehbare Arbeiten und kleinere Leistungen in Betracht und setzt eine ausdrückliche Vereinbarung sowie tägliche Stundennachweise voraus.

Rechtsgrundlage: § 631 BGB, § 15 VOB/B

Voraussetzungen

  • Ausdrückliche Vereinbarung als Stundenlohnarbeit vor Ausführung.
  • Werktäglich getrennte Stundenlohnzettel mit Datum, Personen, Art der Arbeit.
  • Unverzügliche Vorlage beim Besteller – sonst Beweisproblem.

Vergütung

Vergütet werden tatsächlich aufgewendete Stunden mit dem vereinbarten Stundenverrechnungssatz, zuzüglich Geräte- und Materialkosten. Der Unternehmer muss wirtschaftlich arbeiten – ineffizienter Zeitaufwand ist nicht erstattungsfähig.

Abgrenzung

Einheitspreisvertrag
Abrechnung nach Mengen × Einheitspreis statt Stunden.
Pauschalpreisvertrag
Festpreis unabhängig vom Zeitaufwand.

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Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)