KostenlosNur FachanwälteAntwort in 24 h
Kostenlos Fachanwalt anfragen

Bauvertrag & VOB

Pauschalpreisvertrag

Auch: Pauschalvertrag · Festpreisvertrag Bau

Definition

Beim Pauschalpreisvertrag wird die gesamte Leistung zu einem festen Gesamtpreis vergütet. Mengenrisiken trägt grundsätzlich der Unternehmer; nur bei erheblicher Abweichung des tatsächlichen Aufwands oder bei Bestelländerungen ist die Vergütung anzupassen.

Rechtsgrundlage: § 631 BGB, § 2 Abs. 7 VOB/B

Arten

  • Detail-Pauschalvertrag: Pauschale auf konkretes Leistungsverzeichnis, Mengenrisiko begrenzt.
  • Global-Pauschalvertrag: Pauschale auf funktionale Beschreibung, Mengen- und Vollständigkeitsrisiko beim Unternehmer.

Vergütungsanpassung

Nach § 2 Abs. 7 VOB/B ist die Pauschale anzupassen, wenn die ausgeführte Leistung von der vertraglich vereinbarten so erheblich abweicht, dass ein Festhalten am Pauschalpreis unzumutbar wäre. Bei Anordnungen nach § 650b BGB folgt die Anpassung der allgemeinen Nachtragsregel.

Abgrenzung

Einheitspreisvertrag
Abrechnung nach tatsächlich ausgeführten Mengen × Einheitspreis.
Stundenlohnvertrag
Abrechnung nach Zeitaufwand, nur ausnahmsweise vereinbart.
Praxisbeispiel

Ein Generalunternehmer kalkuliert eine Pauschale auf Basis eines funktionalen LV. Während der Ausführung verlangt der Bauherr eine geänderte Fassade, Nachtrag und Pauschalanpassung folgen § 650c BGB.

Verwandte Begriffe

Ausführliche Ratgeber

Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (56 Einträge)