Für wen?
Anwalt für Wohnungseigentümer, Mängel im Gemeinschaftseigentum durchsetzen
Vergemeinschaftung von Mängelansprüchen
Mängel am Gemeinschaftseigentum (Dach, Fassade, tragende Wände, Heizungsanlage) können nicht einzeln durchgesetzt werden. Die WEG zieht das Recht an sich, meist durch Beschluss der Eigentümerversammlung. Die Verwaltung handelt dann für die Gemeinschaft. Einzelne Eigentümer können nur Ansprüche am Sondereigentum eigenständig verfolgen.
Verjährung, die größte Falle
Mängelansprüche verjähren fünf Jahre ab Abnahme des Gemeinschaftseigentums (§ 634a BGB). Häufig ist unklar, wann genau abgenommen wurde, etwa bei sukzessivem Verkauf durch den Bauträger. Die Frist läuft pro Erwerber unterschiedlich. Wer nicht früh prüfen lässt, riskiert den Verlust der Ansprüche.
Typische Mandatsthemen
- Mängel am Gemeinschaftseigentum gegen Bauträger durchsetzen
- Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung vorbereiten
- Sondereigentumsmängel im eigenen Sondereigentum
- Streit mit der WEG-Verwaltung
- Beschlussanfechtungen nach WEG
- Hausgeldforderungen und -klagen
Strategie: gemeinsam handeln
Wenn mehrere Eigentümer denselben Mangel feststellen, ist die schnelle Koordination entscheidend. Eine außerordentliche Versammlung mit Beschluss zur Mängelverfolgung und Mandatierung eines Anwalts wahrt die Frist. Die Beweissicherung durch ein selbständiges Beweisverfahren ist häufig der erste Schritt, sie hemmt die Verjährung gegenüber dem Bauträger.
Wenn die Verwaltung untätig ist
Verzögert die Verwaltung die Mängelverfolgung, kann ein Eigentümer auf Beschlussfassung und auf Vornahme der nötigen Schritte klagen. Ab einer gewissen Schwelle haftet die Verwaltung selbst für entgangene Ansprüche.
FAQ
Häufige Fragen
Kann ich allein gegen den Bauträger klagen?
Bei Sondereigentum ja. Beim Gemeinschaftseigentum nur die WEG nach Beschluss, Einzelansprüche bestehen nur ausnahmsweise.
Wann beginnt die Verjährung?
Fünf Jahre ab Abnahme des Gemeinschaftseigentums. Bei sukzessivem Verkauf häufig pro Erwerber unterschiedlich.
Was tun, wenn die Versammlung blockiert?
Beschlussersetzungsklage. Bei eklatanten Untätigkeiten haftet die Verwaltung.
Was ist ein selbständiges Beweisverfahren?
Gerichtsfestes Verfahren zur Beweissicherung nach § 485 ZPO. Hemmt die Verjährung gegenüber dem Bauträger.
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