Gewerbemietrecht
Staffelmiete (Gewerbe)
Auch: Mietstaffel · gestaffelte Miete
Bei der Staffelmiete vereinbaren Mieter und Vermieter im Vertrag konkret bezifferte Mietsteigerungen zu festen Zeitpunkten. Sie wirkt automatisch, ohne dass es einer Anpassungserklärung bedarf. In der Gewerbemiete ist sie zulässig und nicht – wie in der Wohnraummiete – an § 557a BGB gebunden.
Vorteil und Nachteil
Vorteil ist die Planungssicherheit für beide Seiten: Beide kennen die Miete für jeden Vertragsjahr im Voraus. Nachteil ist die fehlende Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung – steigt die Inflation überproportional, bleibt der Vermieter unterhalb der Marktmiete.
Abgrenzung zur Indexmiete
Die Indexmiete passt sich am Verbraucherpreisindex an und wirkt erst nach Anpassungserklärung. Die Staffelmiete wirkt automatisch in vorab bezifferten Schritten. Beide Modelle schließen sich aus.
AGB-Kontrolle
Vorformulierte Staffeln können einer AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB unterliegen, wenn die Erhöhung unangemessen hoch ausfällt.
Ein zehnjähriger Bürovertrag enthält eine Staffel von jährlich 2 Prozent. Steigt die tatsächliche Inflation auf 6 Prozent, bleibt der Vermieter ohne Sondervereinbarung an die 2 Prozent gebunden.
Verwandte Begriffe
Ausführliche Ratgeber
Stand: 16.6.2026 · Begriff im Glossar (56 Einträge)