Gewerbemietrecht
Indexklausel (Gewerbemiete)
Auch: Wertsicherungsklausel · VPI-Klausel
Die Indexklausel koppelt die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI). Sie ist im Gewerbemietvertrag bei einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren oder bei beidseitigem Verlängerungsrecht grundsätzlich nach dem Preisklauselgesetz zulässig und muss eindeutig und transparent formuliert sein.
Rechtsgrundlage: § 557b BGB analog, § 1 PrKlG, § 2 PrKlG
Wirksamkeitsvoraussetzungen
- Lange Bindung oder Optionsrecht des Mieters (§ 3 PrKlG).
- Bezugnahme auf einen amtlichen Index (VPI Deutschland).
- Eindeutige Berechnungsformel – am besten Prozentpunkt- oder Prozent-Auslöser.
Automatische vs. antragsabhängige Klausel
Automatisch wirkende Klauseln führen ohne Erklärung zur Anpassung; antragsabhängige Klauseln müssen schriftlich geltend gemacht werden. Letztere sind im Streit besser handhabbar.
Abgrenzung
- Staffelmietklausel
- Vorab feststehende Mietstaffel – kein Indexbezug.
- Anpassungsklausel nach Marktlage
- Regelmäßig unwirksam – zu unbestimmt.
Bei einer Anbindung an den VPI wird ein Schwellenwert von 5 % vereinbart. Übersteigt der Index seit letzter Anpassung 5 %, kann der Vermieter die Miete entsprechend anpassen.
Verwandte Begriffe
Ausführliche Ratgeber
Stand: 7.6.2026 · Begriff im Glossar (48 Einträge)