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Nachtragsforderung abwehren, wann eine Nachforderung berechtigt ist
Was ist ein Nachtrag?
Ein Nachtrag ist die zusätzliche Vergütungsforderung für eine geänderte oder zusätzliche Leistung. Nicht jeder Mehraufwand rechtfertigt einen Nachtrag, häufig handelt es sich um vertraglich geschuldete Leistung, die ohnehin erbracht werden muss. Wer ungeprüft Nachträge bezahlt, finanziert Kalkulationsfehler des Unternehmers.
BGB-Bauvertrag: §§ 650b, 650c
Seit 2018 gilt im BGB-Bauvertrag das Anordnungsrecht des Bauherrn (§ 650b BGB). Ändert er die Leistung, hat der Unternehmer Anspruch auf die durch die Änderung erforderlichen Mehrkosten, berechnet nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge (§ 650c BGB). Vor Beginn der Mehrleistung soll ein Nachtragsangebot vorgelegt werden.
VOB/B-Vertrag: §§ 1, 2 VOB/B
Im VOB-Vertrag unterscheidet die Praxis zwischen Mehrmengen (§ 2 Abs. 3 VOB/B), zusätzlichen Leistungen (§ 2 Abs. 6 VOB/B) und geänderten Leistungen (§ 2 Abs. 5 VOB/B). Jede Variante folgt eigenen Kalkulationsregeln und meist der sogenannten vorkalkulatorischen Preisfortschreibung. Hier hilft ein Anwalt mit baubetrieblichem Fachverständnis.
Wann der Nachtrag unberechtigt ist
- Die Leistung war im Leistungsverzeichnis bereits geschuldet
- Es fehlt eine ausdrückliche Anordnung des Auftraggebers
- Die Mengenänderung liegt unter 10 Prozent (VOB)
- Die Kalkulation ist nicht prüffähig
- Die Nachtragsforderung wurde verspätet, erst zur Schlussrechnung gestellt
Wie Sie sich wehren
Lehnen Sie Nachträge schriftlich und begründet ab. Verlangen Sie eine prüffähige Kalkulation. Zahlen Sie unter Vorbehalt, wenn der Baufortschritt es erfordert, und behalten Sie sich die Rückforderung vor. Ein Anwalt führt die Korrespondenz und sichert Beweise, falls es zur Werklohnklage kommt.
FAQ
Häufige Fragen
Muss ich jeden Nachtrag bezahlen?
Nein. Nur wenn die Leistung über das vertraglich Geschuldete hinausgeht und auf Ihrer Anordnung beruht (§§ 650b, 650c BGB; §§ 1, 2 VOB/B).
Was ist eine prüffähige Kalkulation?
Ein Nachweis von Mengen, Stunden, Material und Zuschlägen, der sachlich und rechnerisch nachvollziehbar ist.
Was tun, wenn der Bau stillzustehen droht?
Unter Vorbehalt zahlen oder vorläufige Sicherheit stellen und gleichzeitig Klage auf Rückforderung vorbereiten.
Gilt die 10-Prozent-Grenze auch im BGB-Vertrag?
Nein. § 2 Abs. 3 VOB/B gilt nur im VOB-Vertrag. Im BGB-Vertrag entscheidet § 650c BGB.
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